Mittwoch, 6. Juni 2012
Gerichtsverfahren wegen Beleidigung
Eine Muslima zieht vor Gericht wegen Beleidigung. Das Verfahren endet mit einem Freispruch. Und die taz-Berichterstattung ist seltsam einseitig.

Die Muslima kommt im Artikel fast gar nicht zu Wort. Dafür der Angeklagte um so mehr, seine Perspektive wird sehr ausführlich und wertschätzend dargestellt. Der "erfahrene Familienhelfer" hat sich antirassistisch gegen die Muslima eingesetzt, weil die andere ausgegrenzt hat (wenn ich die taz richtig verstehe).

Der Artikel macht zudem klar, dass die Muslima das Gericht fälschlicherweise angerufen hat: "obwohl es keinen Zeugen gab" und "Am Ende des zweistündigen Prozesses waren sich Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger einig: Solche Verfahren vergeuden die Ressourcen der Justiz." Und nicht nur das, dieser Vergeudung musste die Richterin zulassen, weil sie sonst hätte angegriffen werden können: "Die Klage hatte die Richterin nur zugelassen, um sich und die Justiz nicht dem Vorwurf des Rassismus auszusetzen, wie sie am Ende der Verhandlung eingestand."

Nun kann es durchaus sein, dass der Angeklagte zurecht freigesprochen wurde. Ich kann den Fall nicht einschätzen, schon gar nicht aufgrund dieses Artikels. Aber der Artikel produziert ein schlechtes Gefühl. Warum bekommt der Angeklagte soviel Raum und die Klägerin gar nicht? Warum wird die Klage in Frage gestellt und der Verteidigung soviel Raum zugebilligt? Warum wird die Klägerin des Rassismuses und implizit des falschen Vorwurfs des Rassismuses angeklagt? Sehr seltsam.

0 Kommentare in: islamophobie   ... comment ... link