Montag, 2. Januar 2012
17jährigen in Wohnungslosigkeit abgeschoben
Die taz berichtet, dass Deutschland im Rahmen des Dublin II-Verfahrens Minderjährige in andere EU-Staaten abschiebt, ohne dass geklärt ist, dass diese versorgt sind - und so gegen eine EU-Richtlinie verstösst. Im konkreten Fall geht es umd ie wiederholte Abschiebung eines 17jährigen Afghanen nach Italien, wo er keine Unterkunft bekommt.

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