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Sonntag, 14. Dezember 2008
Keine Arbeitserlaubnis für Qualifizierte
urmila, 15:25h
Eine deutsche Firma stellt eine Frau aus Frankreich ein, um für den französischen Markt zu arbeiten. Zu vermuten wäre, dass die Firma (betriebswirtschaftlich) weiß, was sie tut. Dass sie diese Frau einstellt, weil die sich für den Job eignet.
In Deutschland entscheidet aber nicht die Firma, ob die Auswahl der Arbeitskräfte eine wirtschaftlich sinnvolle ist. Das Recht behält sich die Ausländerbehörde vor. Zumindest dann, wenn die Arbeitskräfte nicht eine EU-Staatsangehörigkeit haben.
Die taz Berlin berichtet von so einem Fall. Und zitiert Carole Chetcheu-Hendjeu mit:
""Die deutschen Behörden wollen einfach keine Ausländer", sagt sie. "Und schon gar keine Schwarzen.""
In Deutschland entscheidet aber nicht die Firma, ob die Auswahl der Arbeitskräfte eine wirtschaftlich sinnvolle ist. Das Recht behält sich die Ausländerbehörde vor. Zumindest dann, wenn die Arbeitskräfte nicht eine EU-Staatsangehörigkeit haben.
Die taz Berlin berichtet von so einem Fall. Und zitiert Carole Chetcheu-Hendjeu mit:
""Die deutschen Behörden wollen einfach keine Ausländer", sagt sie. "Und schon gar keine Schwarzen.""
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