Donnerstag, 14. Juni 2007
Vorgeschobene Frauenrechte
"Wolfgang Schäuble hat lange an einer Verschärfungen des Zuwanderungsrechts gefeilt. Als der Bundesinnenminister merkte, dass es dafür Kritik hagelte, zog er die Frauenkarte. Mit den Maßnahmen, so der CDU-Politiker, sollten junge Ausländerinnen vor Zwangsheirat geschützt werden. Der Zeitpunkt war günstig: Monatelang war erhitzt über Ehrenmorde, Zwangsheirat und die Unterdrückung muslimischer Frauen debattiert worden - wer sollte da den Opfern Hilfe verwehren?" beginnt die taz ihren Artikel über die massive Verschärfung des Zuwanderungsrechts.

Das ist eine gerne gewählte Strategie: unter dem Vorwand Frauen zu schützen, rassistische Maßnahmen durchziehen und dabei dann ganz schnell wieder die Frauenrechte vergessen.

Auch in der taz: Ein kurzer Überblick über die anstehenden rassistischen Verschärfungen im Zuwanderungsrecht.

Nachtrag: Auf tagesschau.de wird Schäuble noch mit einer rassisitschen Äußerung zitiert bei der noch nicht mals mehr der Anschein der Wahrung von Frauenrechten aufrecht gehalten wird:

"Es könne nicht ignoriert werden, dass in bestimmten Ausländergruppen heute Ehepartner geheiratet würden, die nicht in Deutschland aufgewachsen seien. Um hier die Integration zu erleichtern, sollten den nachziehenden Partnern Deutschkenntnisse abverlangt werden."

Nachtrag 22.10.10: Laut taz will die Bundesregierung schärfer gegen 'Zwangsehen' und 'Integrationsverweigerer' vorgehen. Es ist tatsächlich eine Verbesserung, wenn Frauen, die ins Ausland verheiratet wurden, ein eigenständiges Wiederkehrrecht nach Deutschland haben. Ansonsten werden wiedermal Gesetze beschlossen, die überflüssig sind, da das Verfolgte bereits strafbar ist. Und es wird etwas beschlossen ohne das es belastbare Zahlen für Handlungsbedarf gibt.

Im taz-Artikel steht nicht, was ich im Radio gehört habe (mich erinnere, gehört zu haben): Eigenständiges Aufenthaltsrecht soll es nach Eheschliessung erst nach drei Jahren (zur Zeit zwei) geben. Das ist eine massive Verschlechterung, insbesondere für Opfer von häuslicher Gewalt, die jetzt noch länger vom Täter abhängig sein werden.

Nachtrag 27.10.10: Die taz berichtet jetzt von der Verlängerung auf drei Jahre, um "Scheinehen" zu verhindern, und führt aus:

"Das hält die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes für kontraproduktiv, da es für zwangsverheiratete Frauen "ein Jahr länger in der Ehehölle" bedeute."

Also selbst unter denen, die Zwangsheirat als das zentrale Probleme sehen, gibt es Widerstand gegen diese Verschärfung. Aber wenn es gegen "Scheinehen" geht, sind halt die Zwangsehen nicht mehr so wichtig.

Häusliche Gewalt erfolgt übrigens nicht nur in den sogenannten Zwangsehen. Das können auch dominanzdeutsche Ehemänner.

Nachtrag 31.10.10: Die taz berichtet weiter:

"Es mache einen Unterschied, wenn die Tochter ihrem Vater künftig sagen könne, "Zwangsheirat ist verboten und du machst dich strafbar", sagte auch Familienministerin Kristina Schröder (CDU)."

Das könnte sie auch ohne Gesetzesänderung sagen. Fehlende gesetzliche Ächtung scheint nicht das wesentliche Problem hier zu sein.

Weiter berichtet die taz:

"Voraussetzung [für das zehnjärige Rückkehrrecht, ug] ist, dass sie integrationswillig sind."

Wahnsinn. Was genau wollen sie dann den überprüfen bei einer Frau, die gegen ihren Willen verheiratet und aus Deutschland genommen wurde?

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