Samstag, 10. Februar 2007
Suspektes Rechtsverständnis
Murat Kurnaz möchte nach Medienangaben (z.B. der taz) die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Gemeinhin wird sowas ja als Zeichen der Hinwendung zum deutschen Staat etc. gedeutet. Oder sollte frau lieber sagen, dass das Nicht-Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft als Abwendung vom deutschen Staat gewertet wird?

Laut taz scheinen die meisten deutschen PolitikerInnen ein Problem mit Kurnaz Schritt und dem deutschen Rechtsstaat zu haben: "Die zuständigen Behörden wollen einen möglichen Antrag streng nach Vorschrift prüfen - aber führende Politiker sind strikt gegen die Einbürgerung des ehemaligen Guantánamo-Häftlings"

Es ist schon sehr verwunderlich wenn der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung erklären muss: "ein möglicher Einbürgerungsantrag Kurnaz' dürfe ausschließlich "nach Recht und Gesetz" behandelt werden." Sollte das nicht der Normalfall sein?

Es gibt aber auch noch PolitikerInnen, die nicht nur den Rechtsstaat verteidigen sondern dabei auch noch die Menschenwürde beachten. Im Interview sagt Max Stadler:

taz: "Welche Lehre für das deutsche Staatsbürgerrecht kann man aus dem Fall Murat Kurnaz ziehen?"

"Ich persönlich ziehe daraus den Schluss, dass wir bei der Regelung des Staatsangehörigkeitsrechts vor einigen Jahren eindeutig zu kurz gegriffen haben."


taz: "Was heißt das?"

"Es kann nicht sein, dass jemand, der hier geboren wurde und Zeit seines Lebens hier war, sich nicht auf die Hilfe des deutschen Staats verlassen kann. Murat Kurnaz ist ein Inländer ohne deutschen Pass. Wir sollten dafür sorgen, dass es so etwas künftig nicht mehr gibt. "

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