Donnerstag, 8. Februar 2007
Kein unmittelbarer Zusammenhang
Die taz zum rassistischen Angriff auf Ermyas M.:

"Das Fazit der Ermittler gab die Bundesanwaltschaft schon im Mai zu Protokoll: Die Tat habe sich in zwei Abschnitten ereignet - zunächst habe eine Pöbelei stattgefunden und später, etwa 50 Meter entfernt, die Schlägerei. Die "nachweislich fremdenfeindlichen Äußerungen der Täter" stünden daher "weder räumlich noch zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Niederschlagen des Opfers"."

Die Strategie der Verharmlosung ist also aufgegangen.

Und am Rande: Dass es um Rassismus ging, hat die Staatsanwaltschaft festgestellt: "Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen die zwei Angeklagten Ermyas M. im Zuge eines Streits gegen vier Uhr morgens an der Tram-Haltestelle als "oller Nigger" und "Scheißnigger" angepöbelt haben."

Nachtrag 08.02.07: Im 'Fall Kurnaz' gelten allerdings andere Regeln. Da reichen wenige Indizien, um die ideologische Schuld zu beweisen. Die taz berichtet:

"Exbundesinnenminister Otto Schily hält den ehemaligen Guantánamo-Häftling Murat Kurnaz für unglaubwürdig und lehnt eine Entschuldigung bei ihm ab. "Wer sich kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 einen Kampfanzug, ein Fernglas und Schnürstiefel kauft und, ohne sich von seiner Familie zu verabschieden, nach Pakistan reist, will dort ja wohl nicht mit dem Fernrohr Allah suchen", sagte Schily der Zeit. "Ich bleibe dabei: Die Aussagen des Herrn Kurnaz zum Ziel seiner Pakistanreise sind nach wie vor unglaubwürdig." Der SPD-Politiker verteidigte die Haltung von Rot-Grün, Kurnaz aus Sicherheitsgründen die Einreise nach Deutschland zu verweigern."

Noch ein Nachtrag: Auch aus der heutigen taz:

"Die Zahl rechtsextremer und ausländerfeindlich motivierter Straftaten ist 2006 auf den höchsten Stand seit sechs Jahren gestiegen. Von den LKAs wurden 12.238 politisch rechts motivierte Straftaten ausgewiesen, davon 726 Gewalt- und 8.738 Propaganda-Delikte. Im Vorjahr waren es 10.271 Straftaten und 588 Gewalttaten."

und das obwohl viele rassistische Taten gar nicht als solche klassifiziert werden (siehe oben).

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