Samstag, 8. Dezember 2007
Kircheneintritt erforderlich
Die Diakonie in Hamburg hat MitarbeiterInnen für ein von der EU gefördertes Integrationsprojekt gesucht. Voraussetzung für eine Anstellung war aber die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche. Dagegen hat eine nicht-christliche Bewerberin geklagt und nun gewonnen (die taz berichtet). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz scheint trotz all seiner Mängel doch zu wirken. Die Diakonie (und auch die Caritas) bleiben aber bei der Auffassung: "Andersgläubige bei Bewerbungen ablehnen zu können".

Vielleicht sollten sie dann keine Fördergelder für Integrationsprojekte mehr bekommen.

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