Mittwoch, 25. Juli 2007
Lohnsteuer
Hätte ich mir doch einfach mein Honorar für den Vortrag in Oslo auf mein deutsches Konto überweisen lassen, dann hätte ich zwar Transaktionskosten gehabt, aber sonst wäre alles einfacher gewesen. Ich hätte einfach keine Aufenthaltsgenehmigung beantragt, das wäre kaum aufgefallen (bei meinen Studienaufenthalten in England habe ich das auch nie gemacht). Ich hätte auf ein norwegisches Bankkonto verzichtet und keine D-Number gebraucht. Und dann wären mir nicht 50% Steuer für mein kleines Honorar abgezogen worden.

Aber da ich alles ganz regelkonform gemacht habe, habe ich heute eine Lohnsteuerkarte beantragt. Damit ich die einbehaltene Steuer zurückfordern kann (denn für dieses eine kleine Honorar bin ich tatsächlich nicht steuerpflichtig in Norwegen). Wenn ich viel Glück habe, dann kann mir die Uni in Oslo die einbehaltene Steuer auszahlen, wenn ich ihr den offiziellen Bescheid, dass ich keine Steuern zahlen muss, zuschicke. Wenn ich weniger Glück habe, dann kann ich nächstes Jahr eine Steuererklärung machen. Und mein norwegsiches Konto solange behalten, dafür Gebühren bezahlen und dann die Transaktionskosten für die Überweisung nach Deutschland zahlen.

Es hätte so einfach sein können. - Aber immerhin war der Beamte heute wieder sehr freundlich, hilfsbereit und konnte perfektes Englisch.

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