Mittwoch, 24. Januar 2007
Keine gratuliert
Da habe ich mich letztes Jahr so bemüht, eigens ein Blog eröffnet und Besserung gelobt. Und dann habe ich dieses Jahr meine Menschwerdung wieder nicht gefeiert und auch keine Gratulationen erhalten. Ich bin einfach nicht gut genug integriert.

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Hast Du mehr Infos dazu? Bist Du sicher, dass das Gesetz erst 1975 kam? Ich bin auch als "Auslaender" geboren, wusste nicht, dass ich erst seit 31 Jahren "Mensch" bin

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Doch,
wird schon so sein. Das sagte mir zumindest auch die Standesbeamtin als es um den Papierkram vor meiner Hochzeit ging. Obwohl ich immer einen deutschen Pass hatte, Wehrdienst geleistet habe und was weiß ich, musste ich den Einbürgerungsbescheid meines Vaters beibringen, der aus irgendwelchen Gründen nicht im Stammbuchauszug explizit vermerkt war. Wäre ich nach 1975 geboren, wäre die zusätzliche Lauferei nicht mehr notwendig gewesen.

Auf die Idee, die Menschwerdung meines Vaters mit dem Datum seiner deutschen Staatsangehörigkeit gleichzusetzen, wäre ich aber nicht im Traum gekommen.

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Mehr Informationen
Ich habe das mal für meine Abschlussarbeit 1998 recherchiert und hier zusammengefasst (und geh darauf auch in Ausgrenzung und Zugehörigkeit - Zur Rolle von Staatsbürgerschaft und Einbürgerung ein). Dabei kann ich Dir aber keine Gesetzesquelle angeben. Ich habe meine Informationen aus meinen Interviews und vorallem aus den Erzählungen meiner Mutter.

Bei meinen Interviews mit 'Anderen Deutschen' waren viele dabei, die von dieser gesetzlichen Regelung nichst wussten und sich nicht bewußt waren, dass sie gar nicht als 'Deutsche' geboren wurden. Ein paar waren sich allerdings auch sehr bewußt darüber, dass sie leicht einen anderen Status hätten haben können (dazu mehr in meinen Artikeln).

Lok, frag doch mal Deine Eltern, wie das war. Das würde mich auch interessieren.

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Aha, dann war ich also die ersten sechs Lebensjahre Jordanier, lustig, werde mal nachfragen. Ich hab erst sehr spaet davon erfahren, dass ich als Auslaender geboren wurde, ist gar nicht soviele Jahre her. Mir liegt auch dunkel in Erinnerung (aber nicht 100& sicher), dass ich als ich 18 wurde waehlen durfte, ob ich die deutsche Staatsbuergerschaft behalten oder lieber die jordanische annehmen waehlen moechte.

Das entspricht wohl dem was Du hier schreibst:

"For all those who were born before 1975 their parents could declare within a deadline that their children should get the German citizenship as well. (...)
On the German side, nobody makes sure that those who grow up with dual nationality renounce the other when reaching majority. Accordingly, if the Indian regulations were not so strict, second generation South Asians with a German parent could have retained dual nationality all their life."

Das heisst dass wir alle bis zum 18.Lebensjahr zwei Staatsbuergerschaften hatten? Spannend, das wusste ich nicht, wird Zeit, dass ich bei meinen Eltern mal nachfrage

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So viel ich weiss
haben die deutschen Behörden eine so erworbene doppelte Staatsbürgerschaft von Kindern nicht moniert. Als ich mich nach 26 Jahren wieder in meiner Geburtsstadt Freiburg anmeldete, notierten die BeamtInnen dort automatisch, dass ich Doppelstaatsbürgerin bin und ich musste sie erst darauf hinweisen, dass ich die indische schon verloren hatte.

In Deinem Fall wäre die Frage, ob die Jordannier Deine doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert hatten und ob Du sie vielleicht heute noch hast. Hast Du die jordanische je offiziell abgegeben oder verloren?

Heute handhaben die deutschen Behörden die doppelte Staatsbürgerschaft allerdings viel restriktiver als früher. Ob das auch für Kinder aus binationalen Ehen gilt, weiss ich allerdings nicht.

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