Donnerstag, 31. August 2006
Rassismus in Deutschland
urmila, 02:04h
Die No-Go-Area-Diskussion in Deutschland scheint schon lange vergessen, die No-Go-Areas aber bestehen weiter: In Pankow wird ein Schwarzer angegriffen und verletzt, ein paar Tage später eine ähnliche Tat am Alexanderplatz, in Wittenberg werden rassistische Schläger verurteilt.
Derweil muss sich der Zentralrat der Sinti und Roma an die UN wenden, um den Rassismus eines 'deutschen' Kriminalbeamten anzuklagen:
"Damit sei erstmals bei den UN eine Beschwerde wegen rassistischer Diskriminierung gegen Deutschland eingeleitet worden. Der bayerische Beamte hatte in einem Leserbrief an ein Kriminalistenmagazin Sinti und Roma als "Made im Speck der Wohlfahrtsgesellschaft" bezeichnet. Staatsanwaltschaft und OLG Brandenburg hatten eine Strafverfolgung wegen Volksverhetzung abgelehnt."
Dazu hatte die taz schon vorher berichtet:
"Der Beamte hatte Sinti und Roma in einem Leserbrief in der in Brandenburg erscheinenden Fachzeitschrift der kriminalist als "Made im Speck der Wohlfahrtsgesellschaft" bezeichnet und der "Sozialschmarotzerei" bezichtigt. Die Behörde hatte Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingestellt, weil der Brief von der Meinungsfreiheit gedeckt sei und wegen der geringen Verbreitung der Postille des Bunds Deutscher Kriminalbeamter nicht als volksverhetzend bewertet werden könne."
Derweil muss sich der Zentralrat der Sinti und Roma an die UN wenden, um den Rassismus eines 'deutschen' Kriminalbeamten anzuklagen:
"Damit sei erstmals bei den UN eine Beschwerde wegen rassistischer Diskriminierung gegen Deutschland eingeleitet worden. Der bayerische Beamte hatte in einem Leserbrief an ein Kriminalistenmagazin Sinti und Roma als "Made im Speck der Wohlfahrtsgesellschaft" bezeichnet. Staatsanwaltschaft und OLG Brandenburg hatten eine Strafverfolgung wegen Volksverhetzung abgelehnt."
Dazu hatte die taz schon vorher berichtet:
"Der Beamte hatte Sinti und Roma in einem Leserbrief in der in Brandenburg erscheinenden Fachzeitschrift der kriminalist als "Made im Speck der Wohlfahrtsgesellschaft" bezeichnet und der "Sozialschmarotzerei" bezichtigt. Die Behörde hatte Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingestellt, weil der Brief von der Meinungsfreiheit gedeckt sei und wegen der geringen Verbreitung der Postille des Bunds Deutscher Kriminalbeamter nicht als volksverhetzend bewertet werden könne."
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