Freitag, 21. Juli 2006
Der rechte Glaube
urmila, 18:23h
Eine Berliner Schülerin will nicht am Ethik-Unterricht teilnehmen:
"Die evangelische Schülerin sah sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt, wenn sie gezwungen werde, am Ethik-Pflichtunterricht teilzunehmen. Es sei unmöglich, das Fach Ethik religiös neutral zu unterrichten. Dort sei der Mensch das Maß aller Dinge. Für Christen müsse aber Gott im Mittelpunkt stehen."
Nun wurde der Schülerin gesagt, sie solle eine individuelle Befreiung 'aus wichtigem Grund' beantragen, aber:
"Für die Schulverwaltung und die Verwaltungsgerichte ist dies allerdings ein heikler Weg. Wenn sie christlichen SchülerInnen aus Glaubensgründen den Ausstieg aus dem Ethik-Unterricht ermöglichen, können sie dies muslimischen Kindern kaum verwehren."
Was ist hieran jetzt heikel? Entweder Glaube ist 'wichtiger Grund' und dann gilt das für jeglichen Glauben oder es ist kein 'wichtiger Grund' und tatsächlich kontraproduktiv, dann darf keine befreit werden. Warum zwischen christlichen und muslimischen Kindern unterscheiden?
"Die evangelische Schülerin sah sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt, wenn sie gezwungen werde, am Ethik-Pflichtunterricht teilzunehmen. Es sei unmöglich, das Fach Ethik religiös neutral zu unterrichten. Dort sei der Mensch das Maß aller Dinge. Für Christen müsse aber Gott im Mittelpunkt stehen."
Nun wurde der Schülerin gesagt, sie solle eine individuelle Befreiung 'aus wichtigem Grund' beantragen, aber:
"Für die Schulverwaltung und die Verwaltungsgerichte ist dies allerdings ein heikler Weg. Wenn sie christlichen SchülerInnen aus Glaubensgründen den Ausstieg aus dem Ethik-Unterricht ermöglichen, können sie dies muslimischen Kindern kaum verwehren."
Was ist hieran jetzt heikel? Entweder Glaube ist 'wichtiger Grund' und dann gilt das für jeglichen Glauben oder es ist kein 'wichtiger Grund' und tatsächlich kontraproduktiv, dann darf keine befreit werden. Warum zwischen christlichen und muslimischen Kindern unterscheiden?
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