Mittwoch, 12. Juli 2006
Verfassungstreu
urmila, 02:14h
Die taz berichtet:
"Als Kultusministerin in Baden-Württemberg wollte Schavan ein Zeichen setzen. Sie wollte muslimische Lehrerinnen per Landesschulgesetz zwingen, ohne Kopftuch zu unterrichten. Genau das aber hat am Freitag das Stuttgarter Verwaltungsgericht als nicht statthaft zurückgewiesen. Doris Graber darf weiter im Kopftuch vor ihre Schüler treten. Da es Nonnen in Baden-Württemberg erlaubt ist, in Ordenstracht an staatlichen Schulen zu unterrichten, dürfe man einer Muslima religiös motivierte Kleidung nicht verbieten, argumentierten die Richter. Denn das verstoße gegen den Grundsatz, alle Religionen gleich zu behandeln."
Es ist also nicht die Muslima, die gegen die Verfassung verstösst, sondern die Bildungsministerin. Das will die aber nicht wahrhaben.
"Als Kultusministerin in Baden-Württemberg wollte Schavan ein Zeichen setzen. Sie wollte muslimische Lehrerinnen per Landesschulgesetz zwingen, ohne Kopftuch zu unterrichten. Genau das aber hat am Freitag das Stuttgarter Verwaltungsgericht als nicht statthaft zurückgewiesen. Doris Graber darf weiter im Kopftuch vor ihre Schüler treten. Da es Nonnen in Baden-Württemberg erlaubt ist, in Ordenstracht an staatlichen Schulen zu unterrichten, dürfe man einer Muslima religiös motivierte Kleidung nicht verbieten, argumentierten die Richter. Denn das verstoße gegen den Grundsatz, alle Religionen gleich zu behandeln."
Es ist also nicht die Muslima, die gegen die Verfassung verstösst, sondern die Bildungsministerin. Das will die aber nicht wahrhaben.
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