Donnerstag, 8. Juni 2006
Widerstand
urmila, 20:17h
Die Landesregierung von NRW verbietet Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern. Eine Schule wehrt sich:
"Wenn es sein muss, werden die 50 Lehrer und Lehrerinnen am Georg-Büchner-Gymnasium in Düsseldorf demnächst mit Kopftuch unterrichten. So wollen sie gegen das Kopftuchverbot protestieren, das der nordrhein-westfälische Landtag am vorigen Mittwoch verabschiedet hat."
Nachtrag 09.08.06: Die Lehrerin hat laut taz dem Druck nachgegeben und wird ohne Kopftuch zum Unterricht kommen. Der Rektor hält das Gesetz nach wie vor für ungesetzlich und unsinnig:
"Hoffentlich findet sich noch jemand, der sich weiter widersetzt und gegen dieses unsinnige Gesetz klagt."
Nachtrag 06.06.07: Aus der taz: "Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gestern, "das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen" verstoße gegen das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Die Richter stellten jedoch gleichzeitig fest, die von der Landesregierung ausdrücklich gewollte Privilegierung christlich-jüdischer Bekenntnisse verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei damit unzulässig."
"Wenn es sein muss, werden die 50 Lehrer und Lehrerinnen am Georg-Büchner-Gymnasium in Düsseldorf demnächst mit Kopftuch unterrichten. So wollen sie gegen das Kopftuchverbot protestieren, das der nordrhein-westfälische Landtag am vorigen Mittwoch verabschiedet hat."
Nachtrag 09.08.06: Die Lehrerin hat laut taz dem Druck nachgegeben und wird ohne Kopftuch zum Unterricht kommen. Der Rektor hält das Gesetz nach wie vor für ungesetzlich und unsinnig:
"Hoffentlich findet sich noch jemand, der sich weiter widersetzt und gegen dieses unsinnige Gesetz klagt."
Nachtrag 06.06.07: Aus der taz: "Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gestern, "das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen" verstoße gegen das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Die Richter stellten jedoch gleichzeitig fest, die von der Landesregierung ausdrücklich gewollte Privilegierung christlich-jüdischer Bekenntnisse verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei damit unzulässig."
... comment