Donnerstag, 30. März 2006
Hakenkreuz
Ein Hakenkreuz, durchgestrichen:

mensch

Frau könnte meinen, dass dies ein eindeutiges Zeichen gegen 'Nazis' ist. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft sieht das anders. Heute in der taz:

"Die Staatsanwaltschaft will mit ihrer Anklage gegen Jürgen Kamm, den Betreiber des schwäbischen Punk-Versandhandels, Grundsätzliches klären lassen. Ist das Verwenden und Vertreiben eines deformierten Hakenkreuzes strafbar? Die Behörde sorgt sich, dass ausländische Touristen die Symbole missverstehen könnten. Außerdem könnte durch ihre massenhafte Verbreitung das Hakenkreuz langfristig wieder salonfähig werden."

Ja, die 'Ausländer' sind halt ein bisschen dumm. Die verstehen nicht, dass es sich bei dem durchgestrichenen Hakenkreuz um ein Verbotsschild handelt. Und die 'Nazis' sind bestimmt genauso dumm und verstehen die 'Antifas' als Verbündete. Und was versteht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft?

Vielleicht sollten staatliche Institutionen sich lieber über Eine neue Qualität rechter Alltagskultur sorgen, die von Heike Kleffner von der mobilen Opferberatung heute in der taz für Sachsen-Anhalt beschrieben wird:

"Wir sehen flächendeckend eine neue Qualität rechter Alltagskultur. Und wir sehen auf der kommunalpolitischen Ebene beim Umgang mit Neonaziaktivitäten noch immer die Tendenz, das als Imageproblem zu behandeln und deshalb lieber den Mantel des Schweigens darüber zu breiten oder es zu verharmlosen. ... Und dann gibt es Kommunalpolitiker, die meinen, mit der NPD könne oder müsse man ja noch reden. Damit sorgen sie für eine Stimmung, in der sich Opfer und potenziell Betroffene rechter Gewalt völlig ausgegrenzt und schutzlos fühlen müssen."

Nachtrag 13.06.06: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft verfolgt weiter antifaschistische Symbole, diesmal wird gegen Claudia Roth ermittelt.

Nachtrag 29.06.06: Die Fifa darf das verfassungsfeindliche Symbol benutzen ....

Nachtrag 13.07.06: Die Farce geht weiter:

"Die "Nix gut"-Mitarbeiter denken auch nicht mehr, schrieben sie Mitte Juni, in einem offenen Brief an Ministerpräsident Oettinger, dass es der Staatsanwaltschaft nur um eine generelle juristische Klärung der Auslegung des Paragrafen 86 gehe. Deren Sprecherin habe ihnen zwar gesagt, sie wisse, "dass wir die Falschen bestrafen, und das tut mir im Herzen weh". Dies aber könnten sie längst nicht mehr glauben. Und das anfängliche Gelächter über die absurde Justizkampagne sei ihnen mittlerweile vergangen. Kamm: "Das ist nicht mehr zum Lachen, das ist sehr traurig.""

Nachtrag 16.09.06: Auch im hohen Norden versteht die Polizei keine Symbolik.

Nachtrag 24.09.06: Durchgestrichene Hakenkreuze sind verfassungswidrig, selbstgemachte Hakenkreuz-Fahnen kann man aber schon mal vom Balkon hängen lassen, ohne dass das weiter einen stört.

Nachtrag 30.09.06: Wie die taz berichtet, hat das Landgericht Stuttgart nun ein Urteil gefällt:

"Die 18. Strafkammer des Landsgerichts Stuttgart verurteilte ihn gestern wegen gewerbsmäßiger Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. ...

Der kommerzielle Vertrieb des Symbols sei durch die Ausnahmen, die Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs für Aufklärung, Forschung, Lehre, Kunst und Meinungsfreiheit vorsehe, nicht gedeckt. Und ein Hakenkreuz bleibe auch dann ein solches, wenn es gegen den Rechtsextremismus verwendet werde. Das gelte auch für durch Halteverbotszeichen durchgestrichene oder sonstwie "verformte oder zerteilte" Symbole. Der Gesetzgeber wolle, so die Überzeugung der Kammer, "die grundsätzliche Tabuisierung" des Hakenkreuzes und andere Zeichen Rechtsextremer im öffentlichen Raum. Sonst könne durch "massives und ständiges Verwenden" ein Gewöhnungseffekt entstehen, den sich auch die Neonazis wieder zunutze machen könnten. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht der Anklage von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler an, der die generelle Tabuisierung in seinem Pladoyer gefordert hatte. Er zeigte sich mit dem Urteil "zufrieden". Unter dem Hakenkreuz sei zu "Schreckliches geschehen", als dass es als "modisches Accessoire" verwendet werden dürfe."


Was für eine Verdrehung von Tatsachen.

Nachtrag 02.10.06: Laut tagesschau.de erwägt die Justizministerin eine Gesetzesänderung, um solche absurden Urteile in der Zukunft zu verhindern. Die taz fügt hinzu, dass in Berlin keine Strafverfolgung bei durchgestrichenen Hakenkreuzen zu erwarten ist:

"Aus Protest gegen das Urteil hängten die Grünen am Wochenende ein entsprechendes Transparent aus ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Strafrechtliche Konsequenzen müssen sie laut Berliner Staatsanwaltschaft nicht fürchten: Verfremdete Hakenkreuz-Abbildungen, die ausdrücklich im Kampf gegen Neonazis eingesetzt werden, sollen nicht strafrechtlich verfolgt werden, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Raupach dem Tagesspiegel."

Nachtrag 09.03.07: Es scheint doch noch Vernunft in die Rechtsprechung einzuziehen.

Nachtrag 14.03.07: In Baden-Württemberg ist Antifaschismus offensichtlich von staatlicher Seite nicht wohl gelitten. Aber auch der Lehrer, der in einer antifaschistischen Initiative aktiv ist scheint nun vor Gericht zu gewinnen.

Nachtrag 15.03.07: Der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, die "Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist."

Nachtrag 16.03.07: Die taz hat zusammengestellt, was erlaubt und was verboten ist.

Zur Reaktion des Versandhändlers schreibt die taz:


"Jürgen Kamm zeigte sich gestern nicht nur erleichtert, sondern auch wütend. Gemeinsam mit seinem Bruder reichte er gestern noch eine Strafanzeige wegen "Verfolgung Unschuldiger" gegen die Stuttgarter Staatsanwälte ein, Justizminister Ulrich Goll (FDP) wird der Beihilfe beschuldigt. Die baden-württembergische Justiz sei das "eigentliche Problem", sagte Kamm. Die Anzeige wird aber von den Behörden kaum weiterverfolgt werden, weil sich die Staatsanwaltschaft auf den Wortlaut des Gesetzes stützen konnte (Az.: 3 StR 486/06)."

Zum

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