Freitag, 26. September 2014
Christliche Krankenhäuser
Krankenhäuser in christlicher Trägerschaft sind ein Problem. Obwohl überwiegend mit öffentlichen Geldern betrieben, darf in diesen Krankenhäusern diskriminiert werden.

Aktuell gerade in den Medien: eine Krankenschwester darf nicht mit Kopfbedeckung arbeiten. Es geht natürlich nicht um die Kopfbedeckung, sondern darum, dass die Krankenschwester muslimisch ist. Und da hat das Krankenhaus dann ein Loyalitätsproblem und kann keinerlei Kopfbedeckung (oder Einsatz im OP-Bereich) zusstimmen (wenn die Ausführungen in der taz so stimmen). Der Anwalt des Krankenhauses sagte:

„Wenn auf einer normalen Station eine einzelne Schwester eine Kopfbedeckung trägt, fällt das doch auf.“

Ja, und? Was ist daran schlimm, wenn jemand auffällt?

Nachtrag am Abend: Der Direktor des deutschen Evangelischen Krankenhausverbands hat der taz ein wenig überzeugendes Interview zum Urteil gegeben.

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