Dienstag, 12. August 2014
Ausweisung und Abschiebung Straffälliger
urmila, 13:15h
Laut tageschau.de steckt derzeit ein Gesetzentwurf, der sowohl Änderungen im Bleiberecht, aber auch bei Ausweisungen und Abschiebungen bringen soll, in der Ressortabstimmung. Es geht dabei (auch) um ausländische Staatsbürger_innen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden (mehr Details bei tageschau.de). Und alle Parteien scheinen sich einig zu sein, dass das grundsätzlich möglich sein muss.
Ich verstehe das nicht. Es gibt so viele ausländische Staatsbürger_innen, die ihr ganzes oder den größten Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht haben. Wie kann man bei diesen auf die Idee kommen, dass sie irgendwohin abgeschoben werden sollten, wenn sie straffällig geworden sind? Das ist doch dann durch und durch ein deutsches Problem und muss in Deutschland gelöst werden.
Zudem: Warum bekommen ausländische Staatsbürger_innen eine doppelte Strafe (Freiheitsstrafe plus Ausweisung)? Was berechtigt diese Ungleichbehandlung zu deutschen Staatsbürger_innen?
Nachtrag 13.08.14: Auch die taz berichtet über die aktuellen Pläne. Dazu gehören ja auch die Überlegungen von CDU-Politiker_innen, deutschen Staatsbürger_innen ihre Pässe und Personalausweise zu entziehen. Dazu die taz:
"Tatsächlich gibt es wenig Spielraum. Laut Artikel 16 des Grundgesetzes darf die Staatsangehörigkeit, auch bei schweren Straftaten, nicht entzogen werden. Dies geht nur, wenn etwa bei der Einbürgerung falsche Angaben gemacht wurden. Auch Einreisen dürfen Deutschen nicht verwehrt werden. Zudem fehlen den Sicherheitsbehörden vielfach Beweise, wie die Rückkehrer an Kämpfen beteiligt waren. "
Ich verstehe das nicht. Es gibt so viele ausländische Staatsbürger_innen, die ihr ganzes oder den größten Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht haben. Wie kann man bei diesen auf die Idee kommen, dass sie irgendwohin abgeschoben werden sollten, wenn sie straffällig geworden sind? Das ist doch dann durch und durch ein deutsches Problem und muss in Deutschland gelöst werden.
Zudem: Warum bekommen ausländische Staatsbürger_innen eine doppelte Strafe (Freiheitsstrafe plus Ausweisung)? Was berechtigt diese Ungleichbehandlung zu deutschen Staatsbürger_innen?
Nachtrag 13.08.14: Auch die taz berichtet über die aktuellen Pläne. Dazu gehören ja auch die Überlegungen von CDU-Politiker_innen, deutschen Staatsbürger_innen ihre Pässe und Personalausweise zu entziehen. Dazu die taz:
"Tatsächlich gibt es wenig Spielraum. Laut Artikel 16 des Grundgesetzes darf die Staatsangehörigkeit, auch bei schweren Straftaten, nicht entzogen werden. Dies geht nur, wenn etwa bei der Einbürgerung falsche Angaben gemacht wurden. Auch Einreisen dürfen Deutschen nicht verwehrt werden. Zudem fehlen den Sicherheitsbehörden vielfach Beweise, wie die Rückkehrer an Kämpfen beteiligt waren. "
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