Sonntag, 4. Mai 2014
Mal wieder ein deutscher Verstoss gegen EU-Recht
"Mit der Deutschkenntnispflicht für nachziehende Ehegatten aus der Türkei verstößt Deutschland gegen EU-Recht, sagt ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof und setzt ein Signal"

fasst die taz den Schlussantrag des Generalanwalt am EuGH Paolo Mengazozzi.

"Geklagt hatte das türkische Ehepaar Dogan, das seit 1993 verheiratet ist und vier Kinder hat. Während der Mann seit 1998 in Deutschland lebt und inzwischen als Geschäftsführer einer Berliner GmbH arbeitet, blieb die Frau in der Türkei und zog die Kinder auf. Erst 2011 stellte sie einen Antrag auf Ehegattennachzug, der aber abgelehnt wurde, weil sie Analphabetin ist."

Das wirkt doch wie ein klarer Fall von Zwangsheirat, die auf diesem Weg verhindert werden kann.

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