Mittwoch, 14. März 2012
Rechtswidriges staatliches Handeln
In der taz argumentiert die Jura-Professorin Dorothee Frings, dass die deutsche Regierung EU-rechtswidrig versucht, den Anspruch von EU-Bürger_innen auf HartzIV einzuschränken:

"Vielleicht nicht rechtlich, praktisch aber schon. Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer Dienstanweisung die Jobcenter darauf hingewiesen, dass arbeitssuchende Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre Familien keine Leistungsansprüche hätten. Jeder Hinweis auf die EU-Verordnung fehlt. Dies wird wohl dazu führen, dass vielen EU-Bürgern das Geld gestrichen wird und sie dagegen klagen müssen. Es entstehen Mietschulden und besonders Kinder werden unterversorgt. Auch Gerichte werden völlig unnötig belastet."

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