Mittwoch, 14. März 2012
Rechtswidriges staatliches Handeln
urmila, 23:59h
In der taz argumentiert die Jura-Professorin Dorothee Frings, dass die deutsche Regierung EU-rechtswidrig versucht, den Anspruch von EU-Bürger_innen auf HartzIV einzuschränken:
"Vielleicht nicht rechtlich, praktisch aber schon. Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer Dienstanweisung die Jobcenter darauf hingewiesen, dass arbeitssuchende Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre Familien keine Leistungsansprüche hätten. Jeder Hinweis auf die EU-Verordnung fehlt. Dies wird wohl dazu führen, dass vielen EU-Bürgern das Geld gestrichen wird und sie dagegen klagen müssen. Es entstehen Mietschulden und besonders Kinder werden unterversorgt. Auch Gerichte werden völlig unnötig belastet."
"Vielleicht nicht rechtlich, praktisch aber schon. Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer Dienstanweisung die Jobcenter darauf hingewiesen, dass arbeitssuchende Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre Familien keine Leistungsansprüche hätten. Jeder Hinweis auf die EU-Verordnung fehlt. Dies wird wohl dazu führen, dass vielen EU-Bürgern das Geld gestrichen wird und sie dagegen klagen müssen. Es entstehen Mietschulden und besonders Kinder werden unterversorgt. Auch Gerichte werden völlig unnötig belastet."
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