Samstag, 28. Januar 2012
Kein Opferschutz
urmila, 17:21h
Die taz berichtet, dass ein Asylbewerber aus Libyen aufgrund von Dublin II nach Italien zurückgeschoben werden soll. Das ist deutscher Abschiebealltag. In diesem Fall ist dieser aber noch grausamer als sonst. Denn der Asylbewerber wurde von vermutlich Rechten bewusstlos geschlagen und wird wegen der Rückschiebung nicht vor Gericht gegen die vermutlichen Täter aussagen können.
Dublin II ist keine verpflichtende Bestimmung. Die deutschen Behörden können von der Rückschiebung Abstand nehmen.
Dublin II ist keine verpflichtende Bestimmung. Die deutschen Behörden können von der Rückschiebung Abstand nehmen.
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