Samstag, 10. Dezember 2011
Gestaffelte Menschenrechte
urmila, 13:03h
Laut taz hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass türkische Staatsbürger_innen nicht (mehr) den gleichen Ausweisungsschutz wie EU-Bürger_innen haben:
"Diese Gleichstellung gab der EuGH jetzt auf. Das Assoziationsabkommen verfolge "rein wirtschaftliche Ziele", während sich der 2004 verbesserte Ausweisungsschutz für EU-Bürger auf die Unionsbürgerschaft stütze, die den "grundlegenden Status" von EU-Bürgern regele."
Ich kann zwar verstehen, dass Christian Rath in seinem taz-Kommentar argumentiert, dass das Problem vorallem eines des deutschen Ausländerrechtes sei:
"Dieses geht nach wie vor davon aus, dass man hier geborene und aufgewachsene Menschen, wenn sie straffällig wurden, in ein fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Mit anderen Worten: verbannen. "
Die EU-Regelungen würde ich aber aus der Kritik nicht so einfach ausnehmen. Eine exklusive Unionsbürgerschaft beruht auf der gleichen Ausschlusslogik wie das deutsche Ausländerrecht.
"Diese Gleichstellung gab der EuGH jetzt auf. Das Assoziationsabkommen verfolge "rein wirtschaftliche Ziele", während sich der 2004 verbesserte Ausweisungsschutz für EU-Bürger auf die Unionsbürgerschaft stütze, die den "grundlegenden Status" von EU-Bürgern regele."
Ich kann zwar verstehen, dass Christian Rath in seinem taz-Kommentar argumentiert, dass das Problem vorallem eines des deutschen Ausländerrechtes sei:
"Dieses geht nach wie vor davon aus, dass man hier geborene und aufgewachsene Menschen, wenn sie straffällig wurden, in ein fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Mit anderen Worten: verbannen. "
Die EU-Regelungen würde ich aber aus der Kritik nicht so einfach ausnehmen. Eine exklusive Unionsbürgerschaft beruht auf der gleichen Ausschlusslogik wie das deutsche Ausländerrecht.
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