Donnerstag, 25. August 2011
Rassistische Türpolitik ok
Die taz berichtet, dass eine rassistische Türpolitik einer Disco nicht von der Justiz geahndet wird:

""Zweifellos eine Demütigung", urteilte in einem ersten Prozess der Richter des Landgerichts Tübingens, Tilman Gruber, Ende Juli. Allerdings überschreite dies "nicht das Maß gewissermaßen täglichen Unrechts oder persönlicher Kränkung, die jedem Menschen alltäglich widerfahren können", so Gruber. Die geforderte Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro lehnte er daher ab."

Klar, kann das jede_r passieren, dass sie mit Hinweis auf ihre 'Hautfarbe' nicht in die Disco gelassen wird. - Ein eklantanter Fall von Rassismusleugnung.

Nachtrag 13.12.11: Die taz berichtet:

Der junge Schwarze "bekommt nun doch eine Entschädigung, weil er aufgrund seiner Hautfarbe nicht in eine Diskothek gelassen wurde. Dies entschied am Montag das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Vorinstanz hatte das noch abgelehnt."

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Wenn ich den Richter richtig verstehe, wurde hier der Rassismus keineswegs geleugnet, sondern in Relation gesetzt zu Ausgrenzungen anderer Coleur. Das muss erlaubt sein.
Ob die Relation tatsächlich stimmt, d.h. ob andere Menschen aus nicht rassistischen (sondern z.B. sozialen, ästhetischen usw.) Gründen ebenso aggressiv behandelt werden, müsste man mal prüfen. Ich hab da keine Ahnung.
Ich reagiere bloß allergisch, wenn die alltägliche Bosheit, die jeder von uns kennt, gleich in Prozess und Schadensersatz umgerechnet wird.

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Der Richter
hat ein gesellschaftliches Machtverhältnis geleugnet. Ausgrenzung auf Basis von Rassismus, Heteroseximus, Ableism, etc. ist etwas anderes als wenn eine Person aus irgendeinem persönlichen Grund doof behandelt wird. Bei ersteren geht es um gesellschaftliche strukturelle Benachteiligung die bestimmte Personengruppen betreffen, bei letzterem um persönliches Pech in der Begenung. Und gegen Rassismus, Heterosexismus, Ableism, etc. wird selten juristisch vorgegangen, da immer mit Richter_innensprüchen wie diesem gerechnet werden muss und die meisten sich das nicht antun wollen.

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Ich bin überzeugt, dass das immer (!) auf gesellschaftlich strukturellen Vorurteilen beruht, wenn ein Disco-Türsteher jemanden persönlich doof behandelt.
Ja, ich weiß, dass Demokratie numal so funktioniert, dass man sich in Interessen- bzw. Benachteiligtengruppen zusammenschließt, die erlittenen Nachteile begrifflich kategorisiert, um auf diesem Wege einen institutionellen (z.B. juristischen) Ausgleich herauszuhandeln. Das ist völlig in Ordnung.
Nur habe ich als Privatperson, die sich keiner Gruppe zuordnen mag, natürlich ein Interesse daran, dass Richter Diskriminierungen nicht nach jeweiliger Kategorie unterschiedlich gewichten - schließlich werde ich, wenn mich Unrecht trifft, keine spezielle, womöglich juristisch anerkannte Benachteiligungskategorie nennen können.

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Ich bin überzeugt
dass es da einen Unterschied gibt. Diesen zu leugnen reproduziert die strukturelle Ausgrenzung.

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