Freitag, 23. Oktober 2009
Ehen haben sich gewandelt
"Die Richter wiesen das Argument zurück, dass in der klassischen Ehe ein anderer Versorgungsbedarf besteht, weil typischerweise ein Ehepartner zur Erziehung der Kinder zu Hause bleibt und seine Erwerbstätigkeit solange unterbricht. In der gesellschaftlichen Realität sei das Bild der Versorger-Ehe "nicht mehr typusprägend" und könne daher nicht zum rechtlichen Maßstab gemacht werden. Oft seien beide Ehegatten "beruforientiert", außerdem gebe es auch nicht in jeder Ehe Kinder."

berichtet die taz über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Homo-Ehe.

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