Montag, 5. Oktober 2009
Aufregung
"Für den Linkspartei-Bildungspolitiker Steffen Zillich ist das Urteil nur eine "verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit": Religionsfreiheit als Grundrecht gelte auch in der Schule." berichtet die taz berlin und beendet ihren Artikel mit: "Der Deutsche Philologenverband forderte die Schulbehörden auf, aus dem Urteil keine generellen Vorschriften abzuleiten. Bei gutem Willen würden sich in jeder Schule praktikable Regelungen finden lassen."

Diese beiden Stimmen würden dafür sprechen, dass keine große Aufregung vonnöten ist. Ein Grundrecht muss gewahrt werden und das lässt sich pragmatisch lösen. Aber:

"Die Schulleiterin findet das Urteil dennoch falsch. Sie hält es für eine unzulässige finanzielle Unterstützung einer Religion, dem Schüler den Raum zur Verfügung zu stellen, sagte Brigitte Burchardt am Mittwoch der taz. Sie wünscht sich "eine friedfertige Umgebung, in der die Schüler sich richtig frei fühlen können". Diese Atmosphäre werde jedoch durch "demonstratives Beten" gestört."

Und damit steht sie nicht alleine. Die taz überschreibt ihren Artikel mit Die Angst vor Allah.

Nun weiss ich genauso wenig wie all die anderen Kommenator_innen, was genau an der Schule vor sich gegangen ist und wie "demonstrativ" der Schüler betet. Wenn er in einem unbenutzten Raum betet, kann das allerdings nicht sehr sichtbar sein (und auch keine Kosten verursachen). Wenn sein Beten auf dem Schulflur den Schulfrieden gestört hat (wobei mir unklar ist, wieso das so sein sollte), hätte doch sicher auch ohne Gerichtsurteil eine pragmatische Lösung gefunden werden können. Warum musste es zu einem Gerichtsurteil kommen?

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