Sonntag, 4. Oktober 2009
Residenzpflicht weg
fordert laut taz der FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. Auch plädiert er dafür, Asylbewerber_innen eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Andere Liberale äußern sich gegen Kettenduldungen und Abschiebungen nach Griechenland. Wenn sie damit durchkommen, wäre das wunderbar. Wahrscheinlich ist das mit einer Koalitionspartner_in CDU und der Ankündigung Alles ist verhandelbar leider nicht.

Nachtrag 28.07.11: Laut taz hat Thüringen minimale Änderungen bei der Residenzpflicht vorgenommen, die aber kaum Erleichterung für die Betroffenen bringen.

Nachtrag 09.11.09: Niebels Forderung nach der Abschaffung der Residenzpflicht war dann wohl verhandelbar und ist unter den Tisch gefallen. Die rot-roten Regierungen in Brandenburg und Berlin haben aber wie die taz berichtet, die Residenzpflicht zumindest innerhalb dieser beiden Bundesstaaten abgeschafft.

Nachtrag 17.11.09: Laut taz gilt die Lockerung der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg nur für Asylbewerber_innen. Für 'Geduldete' ist der Bund zuständig. Da könnte Niebel Wahlversprechen einlösen.

Nachtrag 01.12.09: Die Residenzpflicht wird laut taz nach wie vor äußerst restriktiv gehandhabt. Im taz-Artikel gibt es diverse unglaubliche Regelungen.

Nachtrag 27.03.10: Die Aufhebung der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg wird es laut taz nun doch nicht geben. Sie sei rechtlich nicht machbar, argumentierden die beiden Bundesländer.

Derweil bleibt die Situation für Asylbewerber_innen in Bayern katastrophal (siehe taz). Die Residenzpflicht soll allerdings auch hier gelockert werden.

Nachtrag 18.04.10: Die Jusos fordern jetzt laut taz die Abschaffung der Residenzpflicht.

Nachtrag 07.06.10: Die Abschaffung der Residenzpflicht wird laut taz weiter von der Mehrheit der Bundesländer blockiert.

Nachtrag 08.07.10: In Brandenburg soll sich laut taz bald was ändern.

Nachtrag 29.07.10: In Berlin und Brandenburg scheinen sie nun eine (vorläufige) Lösung gefunden haben wie die taz berichtet: Menschen, die der Residenzpflicht unterliegen, können eine Dauererlaubnis zum Übertreten der Residenzpflicht beantragen. Die Probleme dabei: die Residenzpflicht bleibt erhalten, es gibt Ausnahmeregelungen für ungewollte Menschen und es bleibt beim Ermessensspielraum der Behörden.

Nachtrag 22.08.10: Die taz berichtet von einem ersten Erfolg der Neuregelung: Gericht erteilt Freispruch bei Residenzpflichtverletzung.

Nachtrag 27.10.10: Die taz berichtet:

"Diese Beschränkungen sollen "zur Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, einer Ausbildung oder eines Studiums" gelockert werden. Demnach könnte in Zukunft ein in Frankfurt lebender Asylbewerber in Hannover studieren."

Das bleibt aber eine Einschränkung der Bewegugnsfreiheit.

Nachtrag 18.01.11: Laut taz weicht auch Sachsen die Residenzpflicht auf.

Nachtrag 04.01.12: Die taz berlin berichtet, dass das Land Brandenburg mit der Aufweichung der Residenzpflicht zufrieden ist. Die "befürchteten Probleme wie verstärktes Untertauchen, Straftaten oder verzögerte Asylverfahren mangels Erreichbarkeit" seien nicht eingetreten.

Dem Brandenburger Flüchtlingsrat "ging die Lobhudelei etwas zu weit". Er monierte unter anderem, dass ein Viertel der Flüchtlinge von der Regelung ausgeschlossen seien und weiter keine Reisen in andere Bundesländer (außer Berlin) möglich sind.

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