Donnerstag, 17. Juli 2008
Rechtsstaatlichkeit und Ausweisungen
Rolf Gutmann im taz-Interview zu gesetzeswidrigen Vorschlägen deutscher PolitikerInnen zur Ausweisung Straffälliger. Mit einer klaren Absage:

" Finden Sie es richtig, dass das Europarecht Ausweisungen massiv erschwert?

Natürlich. Kriminelles Verhalten ist auch bei Ausländern durch Geld- und Haftstrafen zu bekämpfen, aber nicht durch die Zerstörung einer hier oft mühsam aufgebauten sozialen Existenz."

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Humor
"...einer hier oft mühsam aufgebauten sozialen Existenz."

Wirklich witzig. Und ich dachte immer naiverweise, dass Kriminelle immer sehr schnell (a)soziale Kontakte an jedem Ort der Erde knüpfen. Schließlich sind sie immer die Ersten, die das jeweilige Rotlichtmilieu finden.

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Humorlos
Das ist nicht naiv, sondern eine sehr verzerrte und vereinfachende (und auch gewaltvolle) Perspektive auf die sehr viel komplexere Realität. Aber um die zu erschüttern, werden wohl auch keine Argumente helfen. Also lasse ich das.

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hurmorloser
hoi urmila...

schade, dass bei dir scheinbar immer wieder solche kunden wie der obige kommentieren. ist der so hohl oder will er nur trollen?

liebe gruesse an katunia,
der kwensch

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Ich glaube
die meinen das tatsächlich ernst (siehe auch Kommentar unten). Da setzt einfach jedes Denkvermögen aus. Von Rechtsstaatlichkeit scheint die Mehrheit der Kommentierenden nichts zu halten.

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Also, was das Denkvermögen angeht, scheint mir, als ob Dir hier grad nen kleiner Aussetzer unterlaufen ist:
Wenn Du mein Kommentar genau liest, wirst Du da kein Aufruf dazu finden, gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Rechststaatlichkeit ist selbstverständlich wichtig, sonst versinkt alles irgendwann im Chaos.

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Also im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger hört meine Solidarität weitestgehend auf - wie bei körperlicher Gewalt überhaupt. Da soll man bitte die Maßnahme ergreifen, die am billigsten und sichersten ist. Wenn das Ausweisung ist, na dann eben das.

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Die Forderung griechische und türkische StaatsbürgerInnen auszuweisen, verstößt gegen geltendes Recht (dazu einfach mal den gelinkten Artikel lesen).

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Lese mein Kommentar doch einfach mal als Meinungsäußerung und nicht als Forderung. Und schon gar nicht als eine Forderung, die eine Forderung gegen geltendes Recht zu verstoßen impliziert. Es ist für mich eine absolute Selbstverständlichkeit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folge zu leisten. Ergo: Wenn die Gesetze die geforderten Maßnahmen unmöglich machen, folgt daraus, dass man erst die Gesetze ändern muss - und nicht, dass man sie mal kurz ignoriert.
Ich kann das Mißtrauen aber sehr gut verstehen. In der konkreten Abschiebepraxis geschieht wohl sehr häufig so etwas wie Rechtsbeugung.

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Eine Gesetzesänderung würde den EU-Gesetzen und dem Geist des Grundgesetzes widersprechen.

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Ich widerrufe meine obige Aussage, d.h. vor allem den Teil, dass man machen soll, "was am billigsten ist".

Ich halte aber eine Abschiebung nach wie vor nicht für grundsätzlich menschenunwürdig - oder sie ist es, aber nur so viel wie es eine Freiheitsstrafe ja auch ist...
Das ganze Thema ist ein Dilemma. Was macht man mit Menschen, die die Grundrechte anderer nicht akzeptieren und sie in Grund und Boden prügeln?

Jedenfalls sollte Abschiebung zweifelsohne zu den allerletzten Mitteln gehören, wenn es sich um Menschen handelt, die hier schon lange leben.

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