Montag, 14. Januar 2008
Ehen verhindern
urmila, 21:30h
Wenn indische StaatsbürgerInnen in Deutschland heiraten wollen, müssen sie eine Ehefähigkeitsbescheinigung aus Indien beibringen. Obwohl nach der Loseblattsammlung von Brandhuber/Zeyringer "Standesamt und Ausländer", Neufassung 10. Lieferung, abgeschlossen im Juli 1992, Frankfurt am Main, S.7:
"Indien kennt das Institut des Ehefähigkeitszeugnisses nicht. Bei Eheschließung in Deutschland ist daher die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts bzw. Bezirksgerichts erforderlich. Anstelle der bisher von indischen Staatsangehörigen geforderten Versicherung an Eides Statt ("Affidavit") sollte ein sog. "Certificate of Marriageability", ausgestellt vom zuständigen indischen Bezirksgericht, verlangt werden."
Vor etwa zehn Jahren hat das einer Freundin von mir, die in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, viele Probleme bereit. Denn die indische Botschaft war nicht zuständig und sonst auch keine Behörde in Indien. Sie musste daher vor Gericht ziehen und konnte erst dann heiraten.
Heute ist die Situation nicht besser geworden. Eine andere Freundin von mir, auch eine indische Staatsbürgerin, wollte sich in Deutschland verpartnern. Auch dafür wurde die Ehefähigkeitsbescheinigung verlangt. Anstatt ihrer sollte eine Affidavit beschafft werden und jemand von der deutschen Botschaft in Delhi beauftragt werden, bei ihren Eltern und NachbarInnen nachzufragen, ob es sie gibt und sie noch ledig ist. Dabei wäre auch allen erzählt worden, mit wem sie sich verpartnern will. Und das obwohl in Indien homosexuellen Menschen eine Verfolgung nach Section 377 des Indian Penal Codes droht. Die Freundin verzichtete daher auf die Verpartnerung. (Damit ist auch ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht mehr gewährleistet, da sie ihr Studium kürzlich abgeschlossen hat.)
"Indien kennt das Institut des Ehefähigkeitszeugnisses nicht. Bei Eheschließung in Deutschland ist daher die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts bzw. Bezirksgerichts erforderlich. Anstelle der bisher von indischen Staatsangehörigen geforderten Versicherung an Eides Statt ("Affidavit") sollte ein sog. "Certificate of Marriageability", ausgestellt vom zuständigen indischen Bezirksgericht, verlangt werden."
Vor etwa zehn Jahren hat das einer Freundin von mir, die in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, viele Probleme bereit. Denn die indische Botschaft war nicht zuständig und sonst auch keine Behörde in Indien. Sie musste daher vor Gericht ziehen und konnte erst dann heiraten.
Heute ist die Situation nicht besser geworden. Eine andere Freundin von mir, auch eine indische Staatsbürgerin, wollte sich in Deutschland verpartnern. Auch dafür wurde die Ehefähigkeitsbescheinigung verlangt. Anstatt ihrer sollte eine Affidavit beschafft werden und jemand von der deutschen Botschaft in Delhi beauftragt werden, bei ihren Eltern und NachbarInnen nachzufragen, ob es sie gibt und sie noch ledig ist. Dabei wäre auch allen erzählt worden, mit wem sie sich verpartnern will. Und das obwohl in Indien homosexuellen Menschen eine Verfolgung nach Section 377 des Indian Penal Codes droht. Die Freundin verzichtete daher auf die Verpartnerung. (Damit ist auch ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht mehr gewährleistet, da sie ihr Studium kürzlich abgeschlossen hat.)
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