Samstag, 5. Januar 2008
Volksverhetzung
Ab wann ist eine Aussage Volksverhetzung?

Der Hessische Rundfunk wollte einen NPD-Wahlspot nicht aussenden, da er die Forderung:"Ausweisung aller kulturfremden Ausländer" als volksverhetzend einstuft. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte dem zugestimmt, der Hessische Verwaltungsgerichtshof aber nicht. (Siehe Berichte von taz und Spiegel online.)

Und tatsächlich müssten viele Äußerungen von PolitikerInnen und anderen wichtigen Menschen in diesem Land sanktioniert werden, wenn Volksverhetzung konsequent verfolgt würde. Einfacher ist es, den Wahlspot zu senden.

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