Freitag, 4. Januar 2008
Staatsbürgerschaft abgeben
urmila, 19:24h
Gerade lässt Kochs rassistische Kampagne gegen "kriminelle Ausländer" die Erinnerungen an seine ebenso rassistische Kampagne gegen den "Doppelpass" wieder hochkommen. Derweil stehen die ersten Deutschen/AusländerInnen/Jugendlichen vor der Entscheidung, welche Staatsbürgerschaft sie mit Erreichen der Volljährigkeit abgeben. Die taz berichtet:
"Experten halten den Entscheidungszwang für unsinnig. Die Abschaffung des Optionsmodells, wie das Gesetz offiziell genannt wird, sei "nicht nur rechtspolitisch wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich geboten", schreibt Astrid Wallrabenstein von der Universität Gießen in einem Gutachten für den Innenausschuss des Bundestags. Für sie ist es nicht akzeptabel, dass Kinder aus binationalen Ehen zwei Pässe haben können - in Deutschland geborene Kinder von Ausländern aber nicht. "Es darf nicht eine bestimmte Gruppe von Staatsangehörigen verpflichtet werden, ihre Hinwendung zum deutschen Staat durch eine Entscheidung bei Volljährigkeit zu bezeugen", so Wallrabenstein. Auch der Frankfurter Rechtswissenschaftler Rainer Hofmann vertrat bei einer Anhörung im Bundestag vor Weihnachten die Meinung, dass der Entscheidungszwang abgeschafft werden sollte - und in Deutschland geborene Kinder von Ausländern uneingeschränkt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Das jahrelange Ziel der deutschen Politik, Mehrstaatlichkeit so weit wie möglich zu verhindern, hält er für überholt. Zwei Pässe zu haben, sei ein "gesamteuropäischer Trend", schreibt Hofmann. Die doppelte Staatsangehörigkeit entspreche der Lage der Betroffenen, "die häufig starke emotionale, persönliche, rechtliche und soziale Bindungen an zwei Staaten haben"."
Mehr zu der ausgrenzenden Wirkung eines exklusiven Staatsbügerschaftsrechts hier.
"Experten halten den Entscheidungszwang für unsinnig. Die Abschaffung des Optionsmodells, wie das Gesetz offiziell genannt wird, sei "nicht nur rechtspolitisch wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich geboten", schreibt Astrid Wallrabenstein von der Universität Gießen in einem Gutachten für den Innenausschuss des Bundestags. Für sie ist es nicht akzeptabel, dass Kinder aus binationalen Ehen zwei Pässe haben können - in Deutschland geborene Kinder von Ausländern aber nicht. "Es darf nicht eine bestimmte Gruppe von Staatsangehörigen verpflichtet werden, ihre Hinwendung zum deutschen Staat durch eine Entscheidung bei Volljährigkeit zu bezeugen", so Wallrabenstein. Auch der Frankfurter Rechtswissenschaftler Rainer Hofmann vertrat bei einer Anhörung im Bundestag vor Weihnachten die Meinung, dass der Entscheidungszwang abgeschafft werden sollte - und in Deutschland geborene Kinder von Ausländern uneingeschränkt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Das jahrelange Ziel der deutschen Politik, Mehrstaatlichkeit so weit wie möglich zu verhindern, hält er für überholt. Zwei Pässe zu haben, sei ein "gesamteuropäischer Trend", schreibt Hofmann. Die doppelte Staatsangehörigkeit entspreche der Lage der Betroffenen, "die häufig starke emotionale, persönliche, rechtliche und soziale Bindungen an zwei Staaten haben"."
Mehr zu der ausgrenzenden Wirkung eines exklusiven Staatsbügerschaftsrechts hier.
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