Montag, 13. Mai 2013
Exklusiver Schutz der Familie
Eine 53jährige Frau soll nach 23 Jahren in Deutschland ohne ihre Familie in ein Land abgeschoben werden, dass sie nicht kennt und dessen Sprache sie nicht beherrscht. Die taz berichtet.

"Nun soll die 53-Jährige von ihrer Familie getrennt werden. Zwar habe der Staat laut Grundgesetz die Familie zu schützen und zu fördern, argumentiert der Kreis Borken.

Aber bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen seien nur die familiären Bindungen von Personen relevant, „die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten“. Im Falle der Harbs sei jedoch „die gesamte Familie vollziehbar ausreisepflichtig, ohne dass ihnen ein Anspruch auf Aufenthaltslegalisierung zusteht“. "

... comment


To prevent spam abuse referrers and backlinks are displayed using client-side JavaScript code. Thus, you should enable the option to execute JavaScript code in your browser. Otherwise you will only see this information.