Mittwoch, 5. November 2008
Rechtsstaatlichkeit nur für echte Deutsche
Von dem Prozess gegen den vermutlichen Holzklotzwerfer berichtet die taz:

"Weil der Mann aus Kasachstan stammt, beantragen seine Verteidiger gleich zu Beginn, die Angeklageschrift zu übersetzen und einen Dolmetscher zu bestellen. Doch der Vorsitzende Richter sieht hierfür keinen Grund. Nikolai H. lebt seit 14 Jahren in Deutschland und hat einen deutschen Pass. Das Argument der Verteidiger, dass H. im Alltag Russisch spricht und wegen geringer kognitiver Fähigkeiten als "nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt" gilt, reicht dem Richter nicht."

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Das Problem kennen wir in Norwegen auch. http://www.culcom.uio.no/english/news/2007/fiva.html

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