Mittwoch, 23. April 2014
Eingeschränkte medizinische Hilfe
Nicht alle in Deutschland haben Zugang zum Gesundheitssystem. Menschen im Asylverfahren bekommen nur akut notwendige Behandlung. Menschen ohne Aufenthaltsstaus riskieren bei Ärzt_innenbesuchen erfasst und dann abgeschoben zu werden (siehe Flüchtlingsrat Berlin). Und selbst in akuten lebensbedrohlichen Situationen können Menschen im Asylverfahren / ohne festen Aufenthalt / ohne Versicherung nicht darauf vertrauen, medizinische Hilfe zu bekommen. Mitarbeitende des Aufnahmelagers Zirndorf wurden laut taz verurteilt, weil sie für ein lebensgefährlich erkranktens Kind keinen Notarzt riefen. Mit Glück überlebte das Kind. Ein Säugling in Hannover überlebte hingegen nicht, wie der NDR und taz berichteten. Die Mutter sagte aus, dass sie im Krankenhaus angewiesen wurde, dass sie erst eine Bescheinigung ihrer Ärztin brauche, bevor das Kind behandelt werden kann.

Die Würde des Menschen ist offensichtlich nicht bei allen unantastbar.

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