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Samstag, 1. Februar 2014
Nicht nur biologische Väter
urmila, 16:46h
Die taz berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz gegen Scheinväter für verfassungswidrig erklärt hat. Das Gesetz hat es erlaubt, die Vaterschaft von Kindern ausländischer Mütter anzufechten (damit die Mütter kein Aufenthaltsrecht bekommen). Dafür wurden Gentests gemacht, um biologische Vaterschaft zu untersuchen.
"Die Richter erklärten die Regelung nun für verfassungswidrig, da sie unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch legitime Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er nicht selbst gezeugt hat. "
"Die Richter erklärten die Regelung nun für verfassungswidrig, da sie unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch legitime Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er nicht selbst gezeugt hat. "
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Extremismus
urmila, 16:40h
Die neue Bundesregierung verzichtet auf die Extremismusklausel. Hoffentlich verzichtet sie auch auf die Projekte gegen Linksextremismus. Die taz berichtet, dass eine Evaluation dieser Projekte veheerend war:
"In der gut 100-seitigen Evaluation für das Jahr 2013 schreiben die Wissenschaftler: Zurzeit lasse sich „kein Bedarf für einen das gesamte Bundesgebiet abdeckenden Programmbereich zum Thema pädagogische Prävention von ,Linksextremismus‘ im Jugendalter“ feststellen. Frei übersetzt: ein bundesweites Anti-links-Programm in seiner jetzigen Form ist überflüssig. "
"In der gut 100-seitigen Evaluation für das Jahr 2013 schreiben die Wissenschaftler: Zurzeit lasse sich „kein Bedarf für einen das gesamte Bundesgebiet abdeckenden Programmbereich zum Thema pädagogische Prävention von ,Linksextremismus‘ im Jugendalter“ feststellen. Frei übersetzt: ein bundesweites Anti-links-Programm in seiner jetzigen Form ist überflüssig. "
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