Mittwoch, 12. September 2012
Zu restriktiv
Das Bundesverwaltungsgericht hat laut taz beschlossen, dass Menschen, die zu ihren Ehepartner_innen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland ziehen wollen, nicht unbedingt Deutsch können müssen. Deutsche Staatsangehörige haben ein Recht dazu, ihre Ehe in Deutschland zu leben. Im konkreten Fall ging es um eine Frau aus Afghanistan, die zu ihrem Mann, der in Deutschland eingebürgert wurde, ziehen wollte und in der Sicht der Botschaft nicht über 'ausreichende' Deutschkenntnisse verfügte.

Und der Europäische Gerichtshof hat laut taz beschlossen

" Von religiösen Minderheiten kann künftig nicht mehr verlangt werden, dass sie in der Heimat ihren Glauben nur im Stillen leben, um politische Verfolgung zu vermeiden."

Im konkreten Fall ging es um Ahmadis aus Pakistan, die dort ihre Religion nicht öffentlich leben dürfen.

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