Samstag, 15. März 2008
Religiöse Kleidung im Schuldienst
Die taz berichtet, dass eine Lehrerin in Baden-Württemberg , die seit 1994 mit Kopftuch unterrichtet, dies ablegen muss, da religiöse Bekundungen im Unterricht verboten sind. Derweil dürfen drei Nonnen in Ordenskleidung weiter an einer staatlichen Schule in Baden-Württemberg unterrichten, da ihre Weiterbeschäftigung bei der Übernahme der Klosterschule in staatliche Regie zugesagt wurde.

Übrigens: Die kopftuchtragende Lehrerin unterrichtet laut Auskunft des Richters seit über 30 Jahren beanstandungsfrei.

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