Dienstag, 20. November 2007
Wir sind auch Menschen
wird ein Asylbewerber in einem taz-Artikel zitiert. Aber so ganz stimmt das in unserem Rechtsstaat nicht. Primär sind AsylbewerberInnen AsylbewerberInnen und da gilt dann der Schutz der Menschenwürde nur noch sehr eingeschränkt (wie die taz mal wieder berichtet).

Derweil bleibt der Polizei bei rechten Gewalttäter immer mal wieder nichts menschliches fremd und die Verfolgung eher lax (wie die taz auch berichtet).

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