Sonntag, 3. September 2006
Lieber ausweisen
Eben noch fast alle Kriterien für die Einbürgerung erfüllt und jetzt die für die Ausweisung:

Die taz berichtet:

Ein aus Nigeria stammender Mann, der seinen deutschen Pass mit falschen Angaben erschlichen hat, darf ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies in einem gestern publizierten Urteil die Klage des Mannes gegen die Ausweisung zurück. Ob sie stattfindet, ist fraglich: Laut Gericht ist er derzeit "staatenlos"

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