Samstag, 9. Januar 2016
Schärfere Gesetze
urmila, 12:44h
Die taz berichtet, dass jetzt wohl doch schärfere Gesetze kommen. Das Kanzleramt hat noch vor Weihnachten seine Blockade gegen eine Verschärfung des Vergewaltigungsrecht aufgegeben. Die taz schreibt:
"Nach längerem Zögern hat Justizminister Maas im Juli 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zumindest in die richtige Richtung geht. Anders als ein Gesetzentwurf der Grünen will Maas zwar nicht das Prinzip „Nein heißt Nein“ umsetzen, aber zumindest einige Schutzlücken schließen."
Das hört sich so an, als ob Deutschland in Bezug auf sexualisierte Gewalt immer noch ein sehr patriarchales Recht hat und selbst die bisher blockierte Verschärfgung nicht wirklich zu einem rechtlichen Schutz vor ungewollten sexuellen Handlungen führt. Für ein Recht auf "Nein heisst Nein" gibt es in Deutschland wohl noch keine ausreichende Lobby. Die taz erklärt die Blockade der Verschärfung wie folgt:
"Beobachter gingen davon aus, dass man dort die Verschärfung des Sexualstrafrechts als unpopulär einschätzte, weil vor allem sexuelle Übergriffe in Beziehungen betroffen wären."
Wenn das so stimmt, dann will die Union ihren Wählern (und wohl weniger den _innnen) nicht zumuten, dass sie sexualisierte Gewalt nicht mehr straffrei anwenden dürfen. Die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt ist in Deutschland ganz offensichtlich noch nicht sehr weit vorgeschritten.
Darauf verweist auch die sehr genaue und differenzierte Stellungnahme zu den Übergriffen in der Silvesternacht des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Diese Fachleute, die sich schon lange und intensiv mit sexualisierter Gewalt beschäftigen, lassen sich nicht auf den Abweg bringen, sexualisierte Gewalt vor allem als Problem von Männern mit Migrationshintergrund zu sehen. Stattdessen solidarisieren sie sich mit den Opfern der Gewaltübergriffe, weisen auf die Alltäglichkeit von sexualisierter Gewalt hin und prangern strukturelle Schutzlücken an:
"Allerdings ist die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland nicht voraussetzungslos geschützt. Der bff und viele andere Organisationen fordern seit Jahren, dass die Schutzlücken im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung endlich geschlossen werden. Leider ist es immer noch so, dass maßgeblich für die Strafbarkeit eines Übergriffs nicht etwa der erklärte Wille einer Person ist, sondern faktisch die Frage, ob sie sich ausreichend zur Wehr gesetzt hat und der Täter somit Gewalt anwenden musste.
Auch bezogen auf die Taten in Köln ergibt sich – für den Tathergang gemäß den bisherigen Darstellungen in den Medien – eine Schwierigkeit für die Strafbarkeit. Dem bff sind schon lange zahlreiche Fälle bekannt, in denen Frauen an öffentlichen Orten belästigt, begrabscht und an Geschlechtsteilen angefasst wurden. In der Regel enden diese Taten für die Täter straflos, weil aufgrund der Überrumpelung der Betroffenen keine Nötigungsmittel angewendet werden müssen, um die sexuelle Handlung zu begehen. Solche Überraschungsangriffe sind – so die Erfahrung der Fachberatungsstellen und von Rechtsanwältinnen – nicht durch den Straftatbestand der sexuellen Nötigung erfasst und damit systematisch straffrei."
Laut taz würde die Verschärfung des Vergewaltigungsstrafrechts hier Verbesserungen bringen:
"Ausdrücklich erwähnen will Maas im Strafgesetzbuch auch den Fall, dass das Opfer „aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist“. Gemeint sind zum Beispiel überraschende Griffe an die Brust oder zwischen die Beine. Bisher wurde dies teilweise als Beleidigung bestraft. Dies ist umstritten, weil es nicht um Ehre, sondern um die sexuelle Selbstbestimmung geht.
Diese Änderung könnte auch für Übergriffe wie in Köln relevant sein. Eine rückwirkende Anwendung der Verschärfung ist allerdings rechtsstaatlich ausgeschlossen."
Wenn das Bundeskanzleramt die Verschärfung also nicht blockiert hätte, gäbe es jetzt vielleicht schon schärfere Gesetze, um die Kölner Übergriffe zu bestrafen. Eine solche öffentliche Diskussion scheint mir bisher aber zu fehlen. Statt über einen besseren rechtlichen Schutz gegen sexualierte Gewalt wirde über Ausweisungen und Abschiebungen diskutiert. Das zeigt, dass es den Diskutierenden nicht um die Opfer geht, sondern darum Menschen aus Deutschland zu verweisen. Der bff schreibt:
"Eine Unterscheidung der öffentlichen oder politischen Reaktionen auf sexualisierte Gewalt je nach Herkunft der Täter wird jedoch dem Thema nicht gerecht."
Während der bff begrüßt, dass es jetzt eine größere öffentliche Aufmerksamkeit für sexualisierte Gewalt gibt, bedauert aber:
"Leider ist das Ausmaß der Empörung eine absolute Ausnahme und bedauerlicherweise wahrscheinlich zunächst auf den mutmaßlich nicht-deutschen Hintergrund der Täter zurückzuführen."
Wir brauchen nicht nur einen besseren rechtlichen Schutz vor sexualisierer Gewalt. Wir brauchen vor allem auch eine stärkere öffentliche Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt, ihrer Alltgäglichkeit, ihren Tätern und den Konsequenzen für (potentielle) Opfer. Wir müssen uns endlich auf den Weg zu einer gleichberechtigereren Gesellschaft machen, in der Frauen und andere von der heterosexuallen Cis-Männlichkeit abweichende Identitäten nicht mehr die Möglichkeit von sexualisierter Gewalt als Normalität ansehen, mit der sie umgehen müssen.
Nachtrag 11.01.16: Die taz berichtet, dass die CDU jetzt doch für eine "Nein heißt Nein"-Regelung ist.
Nachtrag 14.01.16: Mehr zur rechtlichen Situation in der taz.
Nachtrag 21.01.16: Und noch ein Gespräch von Christina Clemm und Sabine Hark in der Zeit.
Nachtrag 03.03.16: Heide Oestreich kritisiert in der taz die unzureichende Reform des Sexualrechts.
"Nach längerem Zögern hat Justizminister Maas im Juli 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zumindest in die richtige Richtung geht. Anders als ein Gesetzentwurf der Grünen will Maas zwar nicht das Prinzip „Nein heißt Nein“ umsetzen, aber zumindest einige Schutzlücken schließen."
Das hört sich so an, als ob Deutschland in Bezug auf sexualisierte Gewalt immer noch ein sehr patriarchales Recht hat und selbst die bisher blockierte Verschärfgung nicht wirklich zu einem rechtlichen Schutz vor ungewollten sexuellen Handlungen führt. Für ein Recht auf "Nein heisst Nein" gibt es in Deutschland wohl noch keine ausreichende Lobby. Die taz erklärt die Blockade der Verschärfung wie folgt:
"Beobachter gingen davon aus, dass man dort die Verschärfung des Sexualstrafrechts als unpopulär einschätzte, weil vor allem sexuelle Übergriffe in Beziehungen betroffen wären."
Wenn das so stimmt, dann will die Union ihren Wählern (und wohl weniger den _innnen) nicht zumuten, dass sie sexualisierte Gewalt nicht mehr straffrei anwenden dürfen. Die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt ist in Deutschland ganz offensichtlich noch nicht sehr weit vorgeschritten.
Darauf verweist auch die sehr genaue und differenzierte Stellungnahme zu den Übergriffen in der Silvesternacht des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Diese Fachleute, die sich schon lange und intensiv mit sexualisierter Gewalt beschäftigen, lassen sich nicht auf den Abweg bringen, sexualisierte Gewalt vor allem als Problem von Männern mit Migrationshintergrund zu sehen. Stattdessen solidarisieren sie sich mit den Opfern der Gewaltübergriffe, weisen auf die Alltäglichkeit von sexualisierter Gewalt hin und prangern strukturelle Schutzlücken an:
"Allerdings ist die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland nicht voraussetzungslos geschützt. Der bff und viele andere Organisationen fordern seit Jahren, dass die Schutzlücken im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung endlich geschlossen werden. Leider ist es immer noch so, dass maßgeblich für die Strafbarkeit eines Übergriffs nicht etwa der erklärte Wille einer Person ist, sondern faktisch die Frage, ob sie sich ausreichend zur Wehr gesetzt hat und der Täter somit Gewalt anwenden musste.
Auch bezogen auf die Taten in Köln ergibt sich – für den Tathergang gemäß den bisherigen Darstellungen in den Medien – eine Schwierigkeit für die Strafbarkeit. Dem bff sind schon lange zahlreiche Fälle bekannt, in denen Frauen an öffentlichen Orten belästigt, begrabscht und an Geschlechtsteilen angefasst wurden. In der Regel enden diese Taten für die Täter straflos, weil aufgrund der Überrumpelung der Betroffenen keine Nötigungsmittel angewendet werden müssen, um die sexuelle Handlung zu begehen. Solche Überraschungsangriffe sind – so die Erfahrung der Fachberatungsstellen und von Rechtsanwältinnen – nicht durch den Straftatbestand der sexuellen Nötigung erfasst und damit systematisch straffrei."
Laut taz würde die Verschärfung des Vergewaltigungsstrafrechts hier Verbesserungen bringen:
"Ausdrücklich erwähnen will Maas im Strafgesetzbuch auch den Fall, dass das Opfer „aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist“. Gemeint sind zum Beispiel überraschende Griffe an die Brust oder zwischen die Beine. Bisher wurde dies teilweise als Beleidigung bestraft. Dies ist umstritten, weil es nicht um Ehre, sondern um die sexuelle Selbstbestimmung geht.
Diese Änderung könnte auch für Übergriffe wie in Köln relevant sein. Eine rückwirkende Anwendung der Verschärfung ist allerdings rechtsstaatlich ausgeschlossen."
Wenn das Bundeskanzleramt die Verschärfung also nicht blockiert hätte, gäbe es jetzt vielleicht schon schärfere Gesetze, um die Kölner Übergriffe zu bestrafen. Eine solche öffentliche Diskussion scheint mir bisher aber zu fehlen. Statt über einen besseren rechtlichen Schutz gegen sexualierte Gewalt wirde über Ausweisungen und Abschiebungen diskutiert. Das zeigt, dass es den Diskutierenden nicht um die Opfer geht, sondern darum Menschen aus Deutschland zu verweisen. Der bff schreibt:
"Eine Unterscheidung der öffentlichen oder politischen Reaktionen auf sexualisierte Gewalt je nach Herkunft der Täter wird jedoch dem Thema nicht gerecht."
Während der bff begrüßt, dass es jetzt eine größere öffentliche Aufmerksamkeit für sexualisierte Gewalt gibt, bedauert aber:
"Leider ist das Ausmaß der Empörung eine absolute Ausnahme und bedauerlicherweise wahrscheinlich zunächst auf den mutmaßlich nicht-deutschen Hintergrund der Täter zurückzuführen."
Wir brauchen nicht nur einen besseren rechtlichen Schutz vor sexualisierer Gewalt. Wir brauchen vor allem auch eine stärkere öffentliche Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt, ihrer Alltgäglichkeit, ihren Tätern und den Konsequenzen für (potentielle) Opfer. Wir müssen uns endlich auf den Weg zu einer gleichberechtigereren Gesellschaft machen, in der Frauen und andere von der heterosexuallen Cis-Männlichkeit abweichende Identitäten nicht mehr die Möglichkeit von sexualisierter Gewalt als Normalität ansehen, mit der sie umgehen müssen.
Nachtrag 11.01.16: Die taz berichtet, dass die CDU jetzt doch für eine "Nein heißt Nein"-Regelung ist.
Nachtrag 14.01.16: Mehr zur rechtlichen Situation in der taz.
Nachtrag 21.01.16: Und noch ein Gespräch von Christina Clemm und Sabine Hark in der Zeit.
Nachtrag 03.03.16: Heide Oestreich kritisiert in der taz die unzureichende Reform des Sexualrechts.
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birgitdiestarke,
Samstag, 9. Januar 2016, 15:26
Letzten Endes werden die Frauen, wenn sie nicht durch das Gesetz geschützt werden, zur Selbsthilfe greifen müssen. Es erstaunt mich, dass das nicht bereits geschehen ist. Frauendetektive, die die Missetäter aufspüren; Frauenselbsthilfegruppen, die denen dann mal eine ordentliche Tracht Prügel verpassen.
Das hört sich vielleicht brutal an, aber was soll man denn machen, wenn der Staat seine Bürger nicht beschützt?
Das hört sich vielleicht brutal an, aber was soll man denn machen, wenn der Staat seine Bürger nicht beschützt?
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urmila,
Samstag, 9. Januar 2016, 20:25
Es gibt ganz unterschiedliche Umgangsweisen:
Es gibt jene, die sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt engagieren. Und das auch auf unterschiedliche Weise.
Unter anderem jene, die es mit Gewalt versuchen.
Aber auch andere die das Strukturelle kritisieren, Wissen produzieren, Politik machen, Hilfe organsieren, etc.
Und dann gibt es natürlich die Mehrheit, die sexualisierte Gewalt als Normalität akzeptiert und deswegen erträgt.
Schliesslich gibt es dann noch die Antifeminist_innen. Die sich der Norm so weit unterordnen, dass sie sie aktiv unterstützen. Aus diesen Kreisen kommen auch die aktivsten Rassist_innen.
Es gibt jene, die sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt engagieren. Und das auch auf unterschiedliche Weise.
Unter anderem jene, die es mit Gewalt versuchen.
Aber auch andere die das Strukturelle kritisieren, Wissen produzieren, Politik machen, Hilfe organsieren, etc.
Und dann gibt es natürlich die Mehrheit, die sexualisierte Gewalt als Normalität akzeptiert und deswegen erträgt.
Schliesslich gibt es dann noch die Antifeminist_innen. Die sich der Norm so weit unterordnen, dass sie sie aktiv unterstützen. Aus diesen Kreisen kommen auch die aktivsten Rassist_innen.
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