Samstag, 1. Februar 2014
Nicht nur biologische Väter
Die taz berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz gegen Scheinväter für verfassungswidrig erklärt hat. Das Gesetz hat es erlaubt, die Vaterschaft von Kindern ausländischer Mütter anzufechten (damit die Mütter kein Aufenthaltsrecht bekommen). Dafür wurden Gentests gemacht, um biologische Vaterschaft zu untersuchen.

"Die Richter erklärten die Regelung nun für verfassungswidrig, da sie unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch legitime Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er nicht selbst gezeugt hat. "

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