Donnerstag, 8. August 2013
Integrationsausschuss
Ich bin Bürgerdeputierte im Integrationsausschuss des Bezirkes Treptow-Köpenick. Heute war ein Tagesordnungspunkt 'Selbstverständnis des Ausschusses'. Da habe ich unter anderem die Frage gestellt:

"Ist es Teil des Selbstverständnis des Integrationsausschusses, dass er sich mit Fragen von Ausgrenzung und Diskriminierung befasst."

Die Antwort war: "Nein"

Diese Antwort wurde mit dem gesetzlichen Auftrag begründet. Deswegen hier jetzt meine Frage an alle, die sich in Berlin mit den gesetzlichen Grundlagen der Integrationsausschusse auskennen:

Ist das gesetzlich so gewollt? Kann ich mit irgendwas Offiziellen gegen dieses Selbstverständnis gegen halten?

Nachtrag 21.11.13: Der Integrationsausschuss hat heute beschlossen, dass ich mich falsch erinnere. Natürlich sei der Integrationsausschuss für Fragen der Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund zuständig. Gut.

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Kommentar einer Jura-Studierenden
"Deine Arbeitsgrundlage als Bürgerdeputierte für den Integrationsausschuss sind §§ 20, 32 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Darin ist die Zuständigkeit des Integrationsausschusses festgehalten: „Angelegenheiten, die nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes haben.“ Das einzige, was es braucht, ist eine Auslegung dieser gesetzlichen Formulierung, eben Argumente."

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Kommentar einer Migrationswissenschaftlerin
"Das Berliner Integrationsgesetz besagt in §1

Das Land Berlin setzt sich zum Ziel,Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben und gleichzeitig jede Benachteiligung und Bevorzugung gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 10 Absatz 2 der Verfassung von Berlin auszuschließen.

Das ist eigentlich eindeutig! Wenn sie sich an das Integrationsgesetzt halten, was sie eigentlich müssen, dann ist das ihr Job!!!"

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