Montag, 13. Mai 2013
Exklusiver Schutz der Familie
urmila, 19:20h
Eine 53jährige Frau soll nach 23 Jahren in Deutschland ohne ihre Familie in ein Land abgeschoben werden, dass sie nicht kennt und dessen Sprache sie nicht beherrscht. Die taz berichtet.
"Nun soll die 53-Jährige von ihrer Familie getrennt werden. Zwar habe der Staat laut Grundgesetz die Familie zu schützen und zu fördern, argumentiert der Kreis Borken.
Aber bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen seien nur die familiären Bindungen von Personen relevant, „die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten“. Im Falle der Harbs sei jedoch „die gesamte Familie vollziehbar ausreisepflichtig, ohne dass ihnen ein Anspruch auf Aufenthaltslegalisierung zusteht“. "
"Nun soll die 53-Jährige von ihrer Familie getrennt werden. Zwar habe der Staat laut Grundgesetz die Familie zu schützen und zu fördern, argumentiert der Kreis Borken.
Aber bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen seien nur die familiären Bindungen von Personen relevant, „die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten“. Im Falle der Harbs sei jedoch „die gesamte Familie vollziehbar ausreisepflichtig, ohne dass ihnen ein Anspruch auf Aufenthaltslegalisierung zusteht“. "
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