Mittwoch, 10. April 2013
Polizeiliche Normalität
""Es war eine Aktion mit maßvollem Ausgang", die Vorgehensweise sei durch die Eingriffsrechte gedeckt, lautete ihre Begründung. Verletzungen bei Festnahmen seien normal. Das Gesetz umfasse auch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Tragisch sei, dass B. in Todesangst versetzt wurde. Es gebe aber nicht den geringsten Anhaltspunkt für fremdenfeindliche Motive."

zitiert die taz die Richterin in einem Verfahren gegen zwei LKA-Beamte, die bei einem Einsatz einen völlig unbeteiligten aber schwarzen Pasanten verletzten.

Die Polizei stürmt laut taz in frühen Morgenstunden mit Waffen und Gewalt die besetze Schule in den Ohlauer Strasse, um Männer zu finden, die einen anderen bedroht haben. Die Polizei erklärt laut taz:

"Die Durchsuchung der Schule sei auf richterlichen Beschluss erfolgt, die Festgenommenen seien wieder frei."

Der Migrationsrat Berlin & Brandenburg verurteilt den Polizeieinsatz auf schärfste.

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