Samstag, 23. März 2013
Bayerisches Konkordat
urmila, 23:27h
Die taz berichtet über das Recht der katholischen Kirche bei (nicht-theologischen) Berufungen an Universitäten ein Veto einzulegen:
"21 solcher Konkordatslehrstühle gibt es landesweit, die nur mit Kandidaten besetzt werden dürfen, gegen die der örtliche Bischof "hinsichtlich ihres katholisch-kirchlichen Standpunktes keine Erinnerung zu erheben" hat. So regelt es ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Bayern und dem Vatikan, der bereits 1924 geschlossen und immer wieder geändert wurde.
Vereinzelte Konkordatslehrstühle finden sich auch außerhalb Bayerns"
Auf die Ausübung dieses Rechts will die Kirche nun verzichten. Das sie das Recht hat, bleibt aber ein Skandal.
Nachtrag 25.03.13: Die taz berichtet, dass die Kirche außerhalb Bayerns nicht auf ihr Veto-Recht verzichten wird. Das betrifft Lehrstühle in Freiburg und Mainz.
"21 solcher Konkordatslehrstühle gibt es landesweit, die nur mit Kandidaten besetzt werden dürfen, gegen die der örtliche Bischof "hinsichtlich ihres katholisch-kirchlichen Standpunktes keine Erinnerung zu erheben" hat. So regelt es ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Bayern und dem Vatikan, der bereits 1924 geschlossen und immer wieder geändert wurde.
Vereinzelte Konkordatslehrstühle finden sich auch außerhalb Bayerns"
Auf die Ausübung dieses Rechts will die Kirche nun verzichten. Das sie das Recht hat, bleibt aber ein Skandal.
Nachtrag 25.03.13: Die taz berichtet, dass die Kirche außerhalb Bayerns nicht auf ihr Veto-Recht verzichten wird. Das betrifft Lehrstühle in Freiburg und Mainz.
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