Freitag, 8. Februar 2013
Die Schwierigkeit nicht p/maternalistisch zu sein
In einem Artikel über die Beschneidung von Frauen, zititert die taz die Aktivistin Faduma Korn mit Kritik am Vorgehen von terre des femmes:

" Sie prangern die Menschenrechtsverletzung an. Können aber die Kluft, die Faduma Korn so gut kennt, nicht auffangen. „Genitalverstümmelung sagen sie auf ihrem Anrufbeantworter“, so Korn. „Sie müssen diese Wortwahl ändern. Keine Beschnittene wird dort noch einmal anrufen.“

Das Problem sei, dass Frauen, die sich bisher als schön und rein erlebten, plötzlich als Überlebende eines Verbrechens gelten würden, als Verstümmelte. Und dass Weiße dies so definiert hätten. „In diesen Organisationen sind keine schwarzen Frauen“, hat Korn beobachtet. Die Mütter sehe man als Verbrecherinnen, die Töchter als Opfer, meint sie."


Die taz schreibt in dem Artikel zur Kritik:

"Terre des Femmes hat gelernt, dass Weiße aus dem neokolonialen Duktus der weißen Frau, die die Schwarze „retten“ will, kaum herauskommen."

Der folgende Satz lässt allerdings daran zweifeln, dass wirklich gelernt wurde:

"Deshalb geht die Organisation nicht selbst zu den Einwanderern. „Afrikanerinnen sind für uns in den Communitys unterwegs“, erklärt Gruber."

Wenn sie Afrikanerinnen für ihre Zwecke nutzen, haben sie nicht gelernt. Gelernt hätten sie, wenn sie Aktivistinnen wie Faduma Korn ihre Ressourcen zur Verfügung stellen würden und sie das Vorgehen bestimmen lassen würden.

In einem zweiten Artikel fragt die taz, ob die angestrebte Gesetzesveränderung zur Verfolgung von 'Genitalverstümmelung' Aktionismus ohne Anlass ist. Ob nicht andere Maßnahmen sinnvoller wären.

Und anlässlich des Gerichtsverfahrens gegen den Vater der ermordeten Arzu Özmen (siehe taz) geht es um sogenannten Ehrenmord. Dabei weisst ein zweiter taz-Artikel daraufhin, dass patriarchales gewalttätiges Verhalten nicht nur in muslimischen Gesellschaften legitimiert wird:

"Auch in Brasilien können Männer, die ihre Frauen aus Untreue ermorden, immer noch freigesprochen werden, auch wenn nach starkem Druck durch Frauenorganisationen dieser Teil aus dem Strafgesetz gestrichen wurde. Klauseln zur Verteidigung der Ehre finden sich auch in den Strafgesetzbüchern von Peru, Bangladesch, Argentinien, Ecuador, Ägypten, Guatemala, Iran, Israel, Jordanien, Syrien, Libanon, der Türkei, dem Westjordanland, Venezuela, dem Irak, Tunesien, Libyen, Algerien und Kuwait. "

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