Mittwoch, 31. Oktober 2012
Racial profiling rechtswidrig
Die taz berichtet:

"In Deutschland darf niemand nur deshalb kontrolliert werden, weil er eine dunkle Hautfarbe hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz festgestellt. Derlei Polizeikontrollen verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, betonten die Richter. "

Nachtrag 22.11.12: Die taz berichtet über eine Petition gegen verdachtsunabhängige Kontrollen.

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