Donnerstag, 2. August 2012
Religion und Kindeswohl
"Unter Abwägung aller Umstände „erscheint es für das Kindeswohl förderlich und auch notwendig, den Besuch des Unterrichts und der Schulgottesdienste zu ermöglichen“, heißt es in dem abenteuerlichen Beschluss. Die Nichtteilnahme stelle aufgrund von „Ausgrenzung“ „eine Gefährdung des Kindeswohls dar“. "

fasst die taz ein Gerichtsurteil in einem Streit zwischen einem getrennten Elternpaar um die Teilnahme ihrer Kinder am schulischen Religionsunterricht zusammen. Mutter und Kinder waren gegen eine Teilnahme, der Vater versucht durch das Gerichtsurteil die Teilnahme zu erzwingen.

Ein Aufschrei ging nicht durch die Republik.

Nachtrag 19.04.13: Das Kölner Oberlandesgericht bestätigt laut taz das Urteil.

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