Freitag, 20. Juli 2012
Existenzminimum
urmila, 02:32h
Die taz titelt "Karlsruhe stellt fest: Asylbewerber sind auch Menschen" und überschreibt den dazugehörigen Artikel Endlich Existenzminimum.
Es ist eine Schande, dass in Deutschland ganz offensichtlich Menschen in unterschiedliche Klassen eingestuft werden, deren Existenzminima sich angeblich unterscheiden. Ziemlich weit unten stehen Asylbewerber_innen (drunter noch jene, die gar kein Anrecht auf Leistungen haben), etwas darüber Hartz IV-Empfänger_innen und darüber dann noch weitere Klassen, denen jeweils mehr Geld als Minimum zugestanden wird.
Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht dieser Klassengesellschaft ein wenig Einhalt geboten und geurteilt (zitiert aus einem facebook Kommentar):
""Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.""
Als Hintergrundinformation bei der taz auch ein Artikel über die Art der Leistungen in den verschiedenen Bundesländern.
Es ist eine Schande, dass in Deutschland ganz offensichtlich Menschen in unterschiedliche Klassen eingestuft werden, deren Existenzminima sich angeblich unterscheiden. Ziemlich weit unten stehen Asylbewerber_innen (drunter noch jene, die gar kein Anrecht auf Leistungen haben), etwas darüber Hartz IV-Empfänger_innen und darüber dann noch weitere Klassen, denen jeweils mehr Geld als Minimum zugestanden wird.
Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht dieser Klassengesellschaft ein wenig Einhalt geboten und geurteilt (zitiert aus einem facebook Kommentar):
""Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.""
Als Hintergrundinformation bei der taz auch ein Artikel über die Art der Leistungen in den verschiedenen Bundesländern.
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