Donnerstag, 28. Juli 2011
Verfassungsschutz überfordert
Die taz berichtet:

""PI ist nicht rechtsextremistisch", erklärt der Verfassungsschutz. Schließlich sei das Blog proisraelisch, proamerikanisch und bekenne sich nachdrücklich zum Grundgesetz."

Das heißt, wenn es verfassungsfeindliche Tendenzen gibt, die sich nicht als rechtsextrem, linksextrem oder islamistisch in der Definition des Verfassungsschutzes kategorisieren lassen, dann kümmert sich der Verfassungsschutz nicht um Verfassungsfeindlichkeit?

Ist der Verfassungsschutz bei Muslimen, die sich explizit zum Grundgesetz bekennen, auch so zurückhaltend? Oder unterstellt er da, dass sie sich verstellen, sich nur strategisch zum Grundgesetz bekennen? Wie lässt sich die Hetze gegen eine Gruppe von Menschen, die PI als Muslime definiert, mit dem Grundgesetz vereinbaren?

"Seit dem Jahr 2002 gehört es zwar auch zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes, Bestrebungen "gegen den Gedanken der Völkerverständigung" zu beobachten. Die Hetze gegen Muslime in Deutschland sei damit aber nicht gemeint, zumal Muslime auch keinem einheitlichen Volk, sondern einer Religion angehörten."

Ach, und gegen Mitglieder eine bestimmten Religion darf mensch hetzen? Erlaubt das Grundgesetz das wirklich?

"Beobachtet werden auf dieser Grundlage aber zum Beispiel deutsche islamistische Gruppen, die im Ausland, etwa im Nahostkonflikt, Gewalt propagieren."

Der Verfassunsschutz scheint auf dem antimuslimischen Auge ziemlich blind zu sein.

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