Sonntag, 1. Mai 2011
Strukturelle Ausgrenzung von Nicht-Norm-Gesunden
urmila, 18:33h
"Wegen des hohen Wiedererkrankungsrisikos lasse das Sächsische Beamtengesetz die Ernennung zur Wahlbeamtin auf fünf Jahre nicht zu, so die Begründung. " berichtet die taz über eine Professorin, die Krebs hatte. In dem Artikel wird skandalisiert, dass sie ihr Amt als Rektorin wegen dieser Begründung nicht antreten kann.
Ich würde einen Schritt weiter gehen und die Regelung grundsätzlich in Frage stellen: Warum darf der Staat Menschen, die nicht der Normgesundheit entsprechen (bzw. von denen das angenommen wird) , vom Beamt_innenstatus ausgrenzen?
Ich würde einen Schritt weiter gehen und die Regelung grundsätzlich in Frage stellen: Warum darf der Staat Menschen, die nicht der Normgesundheit entsprechen (bzw. von denen das angenommen wird) , vom Beamt_innenstatus ausgrenzen?
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kiturak,
Montag, 2. Mai 2011, 01:06
Psychotherapie
geht ja auch nicht. Ich kenne die Rechtslage nicht exakt, habe das aber aus nächster Nähe bei einer Freundin miterlebt: Referendariat zum Lehramt, krasser Stress auf jeder Ebene, erschwert noch durch eine schwere Krankheit - und sie konnte keine Therapie machen, um mit der vorübergehenden extremen Belastung fertigzuwerden, weil das ihre Verbeamtung voraussichtlich verhindert hätte.
1. Menschen aktiv kaputtmachen
2. Menschen nicht erlauben, ihre dadurch geschaffene Situation zu verbessern.
Nicht neurotypische Menschen, die sich nicht "so durchmogeln" können, haben einfach von vornherein keine Chance.
1. Menschen aktiv kaputtmachen
2. Menschen nicht erlauben, ihre dadurch geschaffene Situation zu verbessern.
Nicht neurotypische Menschen, die sich nicht "so durchmogeln" können, haben einfach von vornherein keine Chance.
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