Samstag, 3. Juli 2010
Scheinehen
Ein Hamburger SPD-Abgeordneter ist wegen Anstiftung einer Scheinehe verurteilt worden (siehe taz). Er scheint wie viele Politiker_innen (und andere Machtmenschen) so einige nicht ganz so legale Dinge zu drehen, aber darum geht es mir hier nicht. Spannender finde ich die Definition von Scheinehe, die die taz bringt:

"Definition: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Scheinehe dann vor, wenn zwei Menschen nicht heiraten, um eine eheliche Lebensgemeinschaft zu gründen, sondern um dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen."

Es geht also ausschliesslich drum, das ausgrenzende rassistische Aufenthaltsrecht zu stützen. Rassismuskritisches Handeln wird kriminalisiert. An Menschen ohne festen Aufenthaltstitel werden andere Anforderungen für die Eheschliessung gestellt als an die mit einem festen Titel. Letztere dürfen heiraten, egal aus welchem Grund. Was rechtfertigt eine solche Differenzierung?

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